Verkehrsregelung in Mödlareuth vom 2. bis 4. Oktober

Die Ortsstraßen von Mödlareuth werden am 02.10.2025 (Einweihung des Neubaus des Deutsch-Deutschen Museums) und am 03.10.2025 (Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit) für die Dauer der Veranstaltungen gesperrt und für die Zufahrt in den Ort wird eine Einbahnstraßenregelung eingesetzt, wie nachstehend genauer erklärt. Die Einbahnstraßenregelung für die Anfahrt bleibt auch am 4.10. zum 1. Bayerisch-Thüringer Wandertag in Mödlareuth bestehen.
Weiterhin treten folgende Regelungen in Kraft:
- Die Gemeindeverbindungsstraße von Münchenreuth nach Mödlareuth wird am 02.10.2025 und am 03.10.2025 für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Obertiefendorf.
- Die Kreisstraße HO 3 ab Landesgrenze Thüringen in Richtung Töpen wird vom 02.10.2025 bis einschl. 04.10.2025 als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Verkehr in Richtung Mödlareuth wird ab Töpen über die B 2 – Juchhöh – K 310 – Mödlareuth geleitet.
- Zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer wird auf der HO 3, ab Landesgrenze Thüringen bis Töpen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.
- In Fahrtrichtung Töpen wird auf der HO 3, ab der südlichen Zufahrt nach Mödlareuth, das Parken rechts zugelassen.
- Auf der Kreisstraße HO 3, ab der Landesgrenze Thüringen, wird vom 02.10.2025, ab 06.30 Uhr bis einschl. 04.10.2025, das Halten von Fahrzeugen (auch auf dem Seitenstreifen) für beiden Seiten verboten. Ab der Abzweigung der Gemeindestraße nach Mödlareuth in Richtung Töpen gilt das genannte Halteverbot in Fahrtrichtung links.
- Zur Bereitstellung möglicher zusätzlicher Parkmöglichkeiten wird auf der B 2 ab Töpen in Fahrtrichtung Thüringen das Parken von Fahrzeugen zugelassen. In Gegenrichtung wird das Halten verboten.
- Für die Dauer der Sperrung am 02.10.2025 und am 03.10.2025 erfolgt die Verkehrsregelung in den betroffenen Bereichen durch die Polizei.
Zum 1. Bayerisch-Thüringer Wandertag am 4.10. erfolgt die Anfahrt weiterhin im Einbahnstraßensystem wie an den Tagen zuvor. Es sind die vom Veranstalter ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.