22. Oktober 2020

Umwelt- und Naturschutzverträglichkeitsprüfung Für Kornbergprojekt vorgestellt

Das Tourismuskonzept für den Großen Kornberg hat die nächste entscheidende Hürde genommen. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie der sogenannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegen vor und sind jetzt den Vertretern der Naturschutzverbände vorgestellt worden. Das Ergebnis: die Planungen werden mit Auflagen als umwelt- und naturverträglich eingestuft.

Naturschutzrechtliche Prüfung (UVP)

Die UVP befasst sich mit den Auswirkungen einer Planung auf die Gesundheit der Menschen, aber auch auf Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.

Im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen wurden beispielsweise die Auswirkungen, die sich aus dem Zusammentreffen verschiedener Nutzergruppen entstehen, untersucht. Die geplante klare Besucherlenkung führe dazu, dass hier keine Schwierigkeiten zu erwarten seien. In Spielberg wird ein Besucherparkplatz inklusive Shuttlebussen angelegt, um das Verkehrsaufkommen vor allem für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. 

Für den Bereich Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt werden kleinere Ausgleichsflächen geschaffen. Für Wildkatze, Luchs, Wolf, Auerhuhn und Schwarzstorch wird eigens ein circa 1.000 Hektar großes Schutzgebiet ausgewiesen.

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu folgender Einschätzung: „Unter Berücksichtigung der Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs-, und Ersatzmaßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt nicht zu erwarten.“

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Auch die saP kommt zum gleichlautenden Ergebnis. Sie legt ihr Augenmerk auf besonders schützenswerte Arten und sieht die Planung als vereinbar an solange gewisse Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden:

Anbringen von „Fledermausbrettern“, Nisthilfen und Nistkästen für Spechte und Eulen, Schaffung von Ausweich- und Ersatzlebensräumen für die Zauneidechse sowie die Schaffung eines Wildschutzgebietes am Großen Kornberg für Luchs, Wildkatze, Wolf, Auerhuhn und Schwarzstorch.

In einem Termin im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat der Zweckverband die Untersuchungen den Vertretern der Naturschutzverbände persönlich übergeben, und im Anschluss vorgestellt und erläutert. Zeitgleich wurden die Gutachten auch den Kreisräten beider Landkreise digital zur Verfügung gestellt.

Zweckverbandsvorsitzender und Landrat Peter Berek: „Die Gutachten zeigen, dass sich touristische Nutzung und Naturverträglichkeit einander nicht ausschließen. Ganz im Gegenteil. Dies gilt natürlich nur, solange ein schlüssiges Konzept auch konsequent umgesetzt wird. Insofern setzen wir als Zweckverband die Auflagen selbstverständlich um, auch wenn sie hier und da mit einigem Aufwand verbunden sind. Die Natur unseres Fichtelgebirges ist uns das wert.“

Der Hofer Landrat Dr. Oliver Bär dankte den Vertretern der Verbände für den  zielführenden Austausch: „Der Termin heute und die Gespräche mit den Verbänden ebenso wie der Diskurs mit den Bürgern und Bürgern bei zahlreichen Veranstaltungen war und ist wichtig. Unser Ziel ist es, einen Interessenausgleich zu schaffen: wir wollen wichtige Projekte für die Region unter Einbindung von Naturschutzinteressen voranbringen.“

Hintergrundinfos:

Die Landkreise Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge, vertreten durch den Zweckverband, planen im Bereich des 827 m hohen Großen Kornberges den Ausbau der dortigen touristischen Infrastruktur. Wesentliche Bestandteile der Planungen sind der Bau eines neuen Kornberghauses mit pädagogischem Bewegungspark als Abenteuerspielplatz, die Errichtung des Mountainbike-Parks mit Lernparcours, den Bau eines Zauberteppichs als Ersatz für den bestehenden Kinderlift, den Neubau eines Unterstellgebäudes für eine Pistenraupe sowie die Erneuerung der örtlichen Wasserversorgung.

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22. Oktober 2020