28. März 2021

Tschechien jetzt „Hochinzidenzgebiet“ – Grenzübertritt wieder für alle Grenzgänger und -pendler möglich

Tschechien jetzt „Hochinzidenzgebiet“ – Grenzübertritt wieder für alle Grenzgänger und -pendler möglich

Sowohl Tschechien als auch die Slowakei und Tirol sind seit heute vom RKI nicht mehr als „Virus-Variantengebiet“ sind, sondern als „Hochinzidenzgebiet“ eingestuft. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)

Das bedeutet, das faktische Einreiseverbot aus diesen Ländern ist aufgehoben, der Grenzübertritt für Pendler und Lkw-Fahrer wird wieder einfacher, auch wenn der Aufwand weiterhin hoch bleibt.

Grenzgänger müssen bereits bei der Einreise über einen negativen Coronatest verfügen und diesen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, vorlegen. Die Testung (= Abstrichnahme) darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Auch das geltende Beförderungsverbot entfällt.

Konsolidierte Fassung der Einreise-Quarantäne-Verordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV

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28. März 2021