8. April 2025

Start der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im Hofer Land für den Einschulungs-Jahrgang 2026

Seit einigen Jahren befasst sich der Öffentliche Gesundheitsdienst in Bayern mit einer großen Reform der Einschulungsuntersuchungen für Kinder. Jetzt startet auch am Gesundheitsamt Hof das neue Modell der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU), bei dem erstmals Kinder schon im vorletzten Kindergartenjahr im Hinblick auf ihre Schulfähigkeit untersucht werden.

Bereits ab kommender Woche werden zunächst die ältesten Kinder untersucht, die 2026 schulpflichtig werden. Ab Herbst werden dann alle Kinder, die noch nicht erfasst sind, wie gewohnt eingeladen.

Bislang fand die Schuleingangsuntersuchung einige Monate vor Schulbeginn statt. Ziel der neuen, früheren Untersuchung ist es, den Kindern mehr Zeit für eine mögliche Förderung oder Therapie zu geben, falls eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. So sollen Entwicklungsfenster der Kinder optimal genutzt werden, um spätere Lernschwierigkeiten zu vermeiden. „Jedes Zeitfenster, das man nach vorne schieben kann, ist ein Gewinn für die Förderung der Kinder“, erklärt Dr. Dorothee Ganser, Schulärztin am Gesundheitsamt.

Zu diesem Zweck wurden umfangreichere und gleichzeitig aussagekräftigere Testverfahren entwickelt oder aus Bundesländern übernommen, in denen sie sich bereits bewährt haben. So findet zunächst durch eine Fachkraft für Sozialmedizin ein Screening zu Größe und Gewicht statt, spielerische Prüfungen des Seh- und Hörvermögens und der Sprach- und Sprechfähigkeit sowie einfache Verständnis-Übungen, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten. Außerdem werden der Stand der U-Untersuchungen und der Impf-Status geprüft und Elternfragebögen ausgegeben.

Ist ein Kind beim Screening unauffällig, kann es eingeschult werden. Weitere ärztliche Untersuchungen durch einen Kinder- oder Facharzt oder eine wiederholte schulärztliche Untersuchung im Folgejahr sind nur nötig, wenn das Testverfahren einen auffälligen Befund bringt, je nach Alter die U8 oder U9 fehlen oder die Eltern dies ausdrücklich wünschen.

Sollten also Eltern, deren Kinder erst 2026 schulpflichtig sind, schon jetzt einen Brief vom Gesundheitsamt für die Anmeldung zur Schuluntersuchung erhalten, liegt kein Irrtum vor. Ihr Kind soll bereits jetzt nach dem neuen Verfahren untersucht werden. Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule. Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend.

Im Hofer Land werden pro Schuljahrgang etwa 1.400 Kinder untersucht, bei 10 – 20 % der Kinder werden Auffälligkeiten festgestellt. Die reformierte Schuleingangsuntersuchung zielt darauf ab, die Chancengleichheit bei Schulbeginn zu verbessern und wird nicht durchgeführt, um die Schulreife festzustellen.

Landrat Dr. Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla dankten den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes und betonten die Wichtigkeit der gemeinsamen Förderung der Kinder in Stadt und Landkreis Hof.

Bild (v.l.): Landrat Dr. Oliver Bär, Dr. Dorothee Ganser (Schulärztin), Annika Gau (Schulärztin), Claudia Nickl (Fachkraft für Sozialmedizin), Oberbürgermeisterin Eva Döhla, Claudia Köppel (kommissarische Leiterin des Gesundheitsamtes)

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8. April 2025