26. April 2021

Stadt und Landkreis Hof lockern Impfverordnung für Mitarbeiter der Lebensmittelversorgung

Die Impfpriorisierung in Stadt und Landkreis Hof wird erneut angepasst. Nachdem sich seit Ende März neben Personen, die zur Priorisierungsgruppe 2 (70 bis 80-jährige; pflegende Angehörige) gehören, auch Mitarbeiter körpernahen Dienstleistungen im Hofer Land impfen lassen können, sollen nun Mitarbeiter der Lebensmittelversorgung ein Impfangebot erhalten.

„Wir sind in Sachen Immunisierung auf einem guten Weg. 35% aller Bürgerinnen und Bürger im Hofer Land haben bereits eine Impfung in unseren Impfzentren oder durch unsere Hausärzte erhalten. Wir kommen gut voran, sodass wir das Ziel haben, in dieser Woche in unseren beiden Impfzentren in die Priorisierungsgruppe 3 überzugehen. Das bedeutet, dass sich dann auch Menschen, die 60 Jahre und älter oder medizinisch vorbelastet sind, impfen lassen können. Darüber hinaus wird auch deutschlandweit über die generelle Aufhebung der Priorisierung diskutiert“, so Landrat Dr. Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

Ab dieser Woche starten Stadt und Landkreis Hof zudem mit den Impfungen in den Betrieben. Parallel dazu sollen auch Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind prioritär geimpft werden: 

-       Metzgerei / fleischverarbeitender Betrieb

-       Bäckerei / Konditorei

-       Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft (inklusive Getränkeeinzelhandel)

Personen, die einer dieser Gruppen angehören und das priorisierte Impfangebot wahrnehmen möchten, können sich ab heute in zwei Schritten online anmelden:

1. Anmeldung für die Impfung: Über das Bayerische Online-Registrierungssystem www.impfung-hoferland.de/impftermin erfolgt die generelle Anmeldung für eine Impfung in Bayern.

2. Registrierung für priorisierte Impfung: Nach der allgemeinen Anmeldung können sich berechtigte Personen (siehe Auflistung oben) unter www.impfung-hoferland.de/priorisierung für die erweitere Registrierung zur Schutzimpfung anmelden.

Nach Abschluss dieser Vorgänge erhält man eine Nachricht aus dem Impfzentrum, um einen Impftermin zu vereinbaren. 

Wir bitten um Verständnis, dass dies - je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes - etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Unterdessen werden in den beiden Impfzentren in Hof und Helmbrechts derzeit weiterhin Personen, die der Priorisierungsgruppe 2 (im Laufe der Woche auch Priorisierungsgruppe 3) angehören, geimpft. Personen der Priorisierungsgruppe 2, die sich bereits angemeldet haben aber noch keinen Termin erhalten haben, werden gebeten, nochmals auf uns zuzukommen. Manche von Ihnen waren trotz mehrfacher Anrufe nicht erreichbar.

„Selbstverständlich können sich aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher noch nicht angemeldet haben aber eine Impfung wünschen, jederzeit beim Hausarzt oder in den Impfzentren melden“, so Landrat Dr. Bär.

Die Anmeldung für die Impfzentren in Hof und Helmbrechts erfolgt entweder telefonisch unter 09281/57-777 (täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr) oder online über die Internetseite www.impfung-hoferland.de/voranmeldung

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26. April 2021