31. März 2021

Stadt und Landkreis Hof lockern erneut Impfverordnung

Stadt und Landkreis Hof haben angesichts der anhaltend hohen Inzidenzwerte entschieden, die Impfpriorisierung erneut anzupassen.

„Unser Ziel ist es, die Region so schnell wie möglich zu immunisieren. Deshalb möchten wir mit diesem nächsten Schritt einer weiteren Gruppe die Möglichkeit zum impfen geben“, so Landrat Dr. Oliver Bär. Oberbürgermeisterin Eva Döhla ergänzt: "Vor allem Tätigkeiten, die mit größerer Nähe und engerem Kontakt verbunden sind, haben wir hierbei in den Blick genommen". „Wir wollen mit der Impfung diese und ihre Kontaktpersonen schützen“, so Bär und Döhla.

In den beiden Impfzentren in Hof und Helmbrechts werden derzeit laut Impfverordnung Personen, die 70 Jahre oder älter sind, sowie pflegende Angehörige geimpft. Dazu kommen chronisch Kranke und Menschen mit Vorerkrankungen, die im Rahmen unseres Pilotprojektes von 20 Hausärzten in Stadt und Landkreis geimpft werden. Eine dafür notwendige Lockerung der Impfverordnung wurde bereits vor zwei Wochen gefasst. 

Nun sollen weitere Personengruppen folgen. Deshalb wurde die Impfstrategie für Stadt und Landkreis Hof wie folgt angepasst:

Prioritär geimpft werden ab sofort auch Personen aus folgenden Gruppen: 

1. Apotheken

Apotheker/-innen und deren Mitarbeiter/-innen.

2. Testung

Personen, die in Betrieben Kollegen regelmäßig auf das Vorliegen einer Covid-Infektion hin testen.

3. Körperliche Nähe zum Kunden

Personen, die beruflich eine Dienstleistung erbringen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die gemäß der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung derzeit geöffnet haben. 

Dies sind: 

·         Friseure sowie

·         Personen, die beruflich Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege durchführen.

·         Personen, die in Praxen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbringen oder medizinisch notwendige Behandlungen anbieten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, sowie weitere Personen, die genannte Leistungen erbringen).

4. Ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte/ Katastrophenschutz

Feuerwehreinsatzkräfte bei Stützpunktfeuerwehren, der UG ÖEL sowie KBM, KBI und KBR und die FüGK.

5. Kinder- und Jugendhilfe

Personen, die in der

  • stationären Kinder- und Jugendhilfe
  • ambulanten Kinder- und Jugendhilfe
  • Schulassistenz
  • Allgemeiner Sozialdienst

tätig sind.

Personen, die einer dieser Gruppen angehören und das priorisierte Impfangebot wahrnehmen möchten, müssen sich in zwei Schritten anmelden:

1. Anmeldung für die Impfung: Über das Bayerische Online-Registrierungssystem www.impfung-hoferland.de/impftermin erfolgt die generelle Anmeldung für eine Impfung in Bayern.

2. Registrierung für priorisierte Impfung: Nach der allgemeinen Anmeldung können sich berechtigte Personen (siehe Auflistung Gruppen 1-5) unter www.impfung-hoferland.de/priorisierung für die erweitere Registrierung zur Schutzimpfung anmelden.

Nach Abschluss dieser Vorgänge erhalten Sie zeitnah einen Anruf aus dem Impfzentrum, um Ihren Impftermin zu vereinbaren. 

Wir bitten um Verständnis, dass dies - je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes - etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Für alle anderen Personen bleibt es bei der üblichen Anmeldung über www.impfung-hoferland.de/impftermin

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31. März 2021