25. Oktober 2020

Sonntag, 25. Oktober 2020: Ampel auf „rot“: Landkreis Hof überschreitet 7-Tage-Inzidenzwert von 50

Wir zählen heute im Hofer Land 8 neue Corona-Fälle. Fünf Personen davon kommen aus dem Landkreis, drei Personen aus der Stadt Hof. Da sechs Personen wieder aus der häuslichen Isolierung entlassen werden konnten, sind aktuell 82 Personen im Hofer Land Corona-positiv. 59 Personen im Landkreis, 23 Personen in der Stadt Hof.

Die 7-Tages-Inzidenz liegt damit laut Berechnung des LGL bei 37,1 in der Stadt Hof. Im Landkreis Hof steigt sie auf 51,69.

Damit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises über 50. Das entspricht laut Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung der Stufe „rot“.

 

1. Welche Regeln gelten nun für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof?

  • Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder fünf Personen privat (bei Anlässen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) oder im öffentlichen Raum treffen
  • Eine Maskenpflicht gilt nun im Unterricht an allen Schulen sowie Hochschulen
  • Ab 22 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken) sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
  • Weiterhin gilt: dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen

 

2. Ab wann gelten die Regeln?

Die Regelungen treten entsprechend der Verordnung des Freistaates am morgigen Montag (26.10.2020) in Kraft.

 

3. Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?

Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe grün.

zurück

25. Oktober 2020