13. April 2026

Aktuelle Info: Fahrzeuge nie im zugelassenen Zustand verkaufen

Aufgrund aktueller Fälle weist die Zulassungsstelle auf Folgendes hin: Gerade im Frühjahr werden viele Fahrzeuge privat weiterverkauft, oft ohne oder nur mit einem formlosen Kaufvertrag und, ohne das Fahrzeug vorher abzumelden. Doch von den neuen Besitzern werden die Fahrzeuge dann häufig nicht zuverlässig umgemeldet oder sie werden umgehend weiterveräußert, oft auch ins Ausland. Dies kann im Falle eines Strafzettels oder Unfalls zu Problemen für den eingetragenen Halter führen. Und es besteht meist keine Möglichkeit mehr, noch mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen.

Die Zulassungsstelle rät daher, Fahrzeuge nie im zugelassenem Zustand zu verkaufen, sondern vorher abzumelden. Für den Landkreis Hof ist dies zum Beispiel auf unserer Internetseite in der Rubrik „Zulassung ohne Behördengang (iKfz)“ schnell, einfach und kostengünstig für 3,30€ möglich. Geraten wird zudem zu einem ordentlichen Kaufvertrag und ggf. Kopie der Ausweisdokumente des Erwerbers. Zumindest dessen Ausweisnummer sollte auf dem Kaufvertrag mit vermerkt werden. Kaufverträge sollten gut lesbar ausgefüllt sein, damit der Erwerber ggf. ausfindig gemacht werden kann.

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13. April 2026