25. Juni 2025

Niedrigwassersituation im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Hof

Aufgrund der wesentlich zu geringen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen liegen die derzeitigen Abflüsse an vielen Gewässern deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Von den Auswirkungen ist auch die gesamte Region Oberfranken-Ost betroffen. Vor allem an kleineren Bächen und in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht.

Für die ökologische Funktionsfähigkeit von Bächen und Flüssen ist eine ausreichende Wasserführung entscheidend. Wasserentnahmen verursachen für die ohnehin stark durch die steigenden Wassertemperaturen und die geringere Sauerstoffverfügbarkeit beeinträchtigten Organismen zusätzlichen Stress und haben da-mit erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme. Nach der Wassergesetzgebung sind im Regelfall Wasserentnahmen auch im Rahmen des Gemein- oder Anliegergebrauchs grundsätzlich nur solange zulässig, soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten sind.

Daher darf bei nicht ausreichender Wasserführung vor allem aus kleineren Gewässern Dritter Ordnung in der gegebenen Trockenperiode regelmäßig kein Wasser entnommen werden. Wasserentnahmen mittels Pumpe bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten (Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu beachten!).

Für den Landkreis Hof wird für die Einzugsgebiete von Zinnbach, Mähringsbach und Höllbach auf das geltende Entnahmeverbot zum Schutz der Flussperlmuschel (Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof vom 12.08.2020) hingewiesen. Unter www.nid.bayern.de bzw. https://www.gkd.bayern.de/de können aktuelle Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.

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25. Juni 2025