Information des Veterinäramtes: Newcastle-Krankheit erneut in Deutschland aufgetreten – Impfpflicht und Biosicherheit entscheidend

Nach mehr als drei Jahrzehnten ohne Auftreten der Krankheit wurden im Februar 2026 erstmals wieder mehrere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Vor diesem Hintergrund erinnert das Veterinäramt des Landkreises Hof an die bestehende Impfpflicht und rät allen Geflügelhaltungen zu besonderer Wachsamkeit, nicht nur im kommerziellen Bereich, sondern ausdrücklich auch bei Hobbyhalterinnen und -haltern.
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Virusinfektion bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern und Puten. Aufgrund ihrer ähnlichen Symptomatik zur Geflügelpest wird sie auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Zu den typischen Krankheitsanzeichen zählen ein deutlicher Abfall der Legeleistung, Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Atemstörungen, grüner Durchfall sowie Lähmungen und zentralnervöse Störungen wie eine charakteristische Kopfschiefhaltung. Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgefordert, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Impfpflicht gilt für alle Hühner- und Putenhaltungen
In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit – ausdrücklich unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Das bedeutet: Auch Hobbyhaltungen und Kleinstbestände sind verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig impfen zu lassen.
Es wird dringend empfohlen, den aktuellen Impfstatus aller Tiere zu überprüfen und – falls erforderlich – unverzüglich eine Auffrischungsimpfung durchzuführen. Die Impfung stellt eine wichtige Schutzmaßnahme dar, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen
Neben der Impfung kommt der Biosicherheit eine zentrale Rolle zu. Ziel ist es, ein Einschleppen des Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Geflügelhalterinnen und -halter sollten daher ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüfen und konsequent umsetzen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem:
1. gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände vor dem Betreten der Stallungen
2. das Betreten der Stallbereiche ausschließlich mit separater Stallkleidung und geeignetem Schuhwerk
3. eine konsequente Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
4. die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Transportmitteln und Werkzeugen
Besondere Vorsicht ist bei Tierzukäufen geboten, da diese ein erhebliches Risiko für die Einschleppung der Krankheit darstellen. Zudem kann das Virus über kontaminierte Gegenstände wie Schuhe, Transportkisten oder Gerätschaften indirekt verbreitet werden.

