27. Juli 2026

Neues Kommunalrecht: Gesetzesänderung gibt interkommunaler Zusammenarbeit zusätzlichen Rückenwind

Die Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge begrüßen die im Bayerischen Landtag am 22.07.2026 beschlossene Änderung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Landratsämter staatliche Aufgaben durch Vereinbarung gemeinsam wahrnehmen können und fußt auf einem gemeinsamen Vorstoß der beiden Landkreise.

Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und angespannter kommunaler Haushalte entwickelten beide Landkreise im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt. Ziel ist es, ausgewählte staatliche und kommunale Aufgaben künftig gemeinsam zu bearbeiten, Spezialwissen zu bündeln und vorhandene Ressourcen noch effizienter einzusetzen. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung schafft dafür den notwendigen rechtlichen Rahmen.

Ziel ist es, Fachwissen so aufzubauen und einzusetzen, wo es bestmöglich wirken kann. Nicht jeder Landkreis muss sämtliche Kompetenzen selbst vorhalten, stattdessen können Expertinnen und Experten Aufgaben für beide Landkreise übernehmen. Das stärkt die Vertretungssicherheit, beschleunigt interne Abläufe und sorgt dafür, dass Verwaltungsleistungen auch bei steigenden Anforderungen und knapper werdendem Personal zuverlässig erbracht werden können. Gleichzeitig eröffnet die engere Zusammenarbeit neue Möglichkeiten, Verwaltungsabläufe gemeinsam zu digitalisieren, Standards zu vereinheitlichen und moderne Technologien dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen bringen.

„Der neue rechtliche Rahmen ermöglicht es uns, unsere Zusammenarbeit zu intensivieren. Dies schafft Synergien und nutzt damit den Bürgerinnen und Bürgern“, betonen die beiden Landräte Peter Berek und Dr. Oliver Bär.

Im ersten Schritt werden Ordnungswidrigkeitenverfahren in einer gemeinsamen zentralen Stelle der Landratsämter Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge gebündelt, die im zweiten Halbjahr ihre Arbeit aufnehmen soll. Die Gesetzesänderung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, künftig weitere Aufgaben gemeinsam zu organisieren und die interkommunale Zusammenarbeit Schritt für Schritt auszubauen. Ein nächster wichtiger Schritt könnte die Zusammenführung der Gutachterausschüsse zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien sein. Auch in anderen Bereichen wie der Digitalisierung sehen beide Verwaltungen großes Potenzial, Fachwissen gemeinsam zu nutzen und Verwaltungsleistungen zukunftssicher aufzustellen.

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27. Juli 2026