16. März 2020

Montag, 16. März 2020: Katastrophenfall in Bayern – diese Regeln gelten ab sofort

Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Dieser tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. „Oberstes Ziel ist der Schutz der Bevölkerung“, so Söder. Deshalb müssen soziale Kontakte zurückgefahren und das öffentliche Leben verlangsamt werden.

Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

1. Allgemeines Leben

  • Keine Ausgangssperre: Jeder kann weiterhin zur Arbeit gehen, sich selbst, seine Familie und andere Menschen versorgen. Kontakte und Tätigkeiten darüber hinaus sollten abgewogen werden, ob sie wirklich notwendig sind.
  • Veranstaltungen untersagt: Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld. Diese Regelung gilt bis Ende der Osterferien.
  • Schulen und Betreuungseinrichtungen: Wie bereits vergangene Woche angeordnet, bleiben Schulen und Betreuungseinrichtungen bis Ende der Osterferien geschlossen.
  • Freizeiteinrichtungen schließen: ab Dienstag werden sämtliche Einrichtungen geschlossen, die in den Bereich Freizeit fallen: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnessstudios, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
  • Regelung für Gastronomie: Speiselokale und Betriebskantinen bleiben zwischen 6 und 15 Uhr geöffnet. In den Lokalen muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. Es dürfen maximal 30 Personen pro Lokal anwesend sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch „ToGo“, per Lieferservice und Drive-In möglich.
  • Einzelhandel schließt: sämtliche Geschäfte des Einzelhandels schließen. Ausgenommen davon sind Geschäfte, die den alltäglichen Bedarf abdecken: Lebensmittelhandel, Post, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tierbedarf, Tankstellen, Reinigungen und der Onlinehandel. Für diese Geschäfte werden Öffnungszeiten kurzfristig geändert (werktags bis 22:00 Uhr, Sonntag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Betriebe und ÖPNV: Betriebe bleiben offen, genauso wie der öffentliche Nahverkehr.
  • Grenzkontrollen: Es werden Grenzkontrollen zu Österreich eingeführt. Reisende dürfen jederzeit zurück nach Deutschland einreisen. Der Warenlieferverkehr sowie der Pendlerverkehr werden aufrecht erhalten.

2. Medizinischer Bereich

  • Erreichbarkeiten: Notfallnummern und Gesundheitsämter werden personell aufgestockt.
  • Testkapazitäten: Die Testkapazitäten werden deutlich ausgebaut. Tests werden aber nur dann vorgenommen, wenn Symptome vorhanden sind, um eine Überlastung zu verhindern.
  • Kliniken: Krankenhäuser werden komplett auf die Behandlung von Corona ausgerichtet. Dazu werden Pandemiepläne erstellt und freie Kapazitäten vorgehalten. Auch Rehakliniken und Allgemeine Praxen werden in den Prozess einbezogen. Unikliniken werden von Forschung auf die Versorgung umgestellt. Es wird ein Schutzschild für die kommunalen Krankenhäuser entwickelt, damit die Krankenhäuser wirtschaftlich weiterarbeiten können. Medizinstudenten werden gebeten, als Personal zur Verfügung zu stehen. Auch ältere Ärzte und Ärzte in der Elternzeit werden einbezogen.

3. Wirtschaft

  • Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
  • Bayerischer Schutzschirm mit dem Ziel, die Liquidität zu erhalten
  • Die LfA erhält einen Bürgschaftsrahmen von 500 Mio. Euro für Kredite für die normalen Banken; Ausfallbürgschaften werden erhöht.
  • Der gegründete Bayernfonds bietet dem Staat die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen und diese vor einem drohenden Bankrott zu bewahren. Somit kann der Betrieb am Laufen gehalten werden. Nach einer gewissen Zeit kann sich der Staat wieder zurückziehen.
  • Es wird eine Soforthilfe für Betriebe geben, die unmittelbar in Not geraten. Dazu gehören Betriebe aus dem Gastronomie- und Tourismusbereich, aus dem Handel und auch für alle Kulturschaffenden. Es sollen Hilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro unbürokratisch abgerufen werden können.
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16. März 2020