29. April 2021

Landkreis und Stadt Hof ändern bzw. verlängern Allgemeinverfügungen

Der Landkreis und die Stadt Hof haben ihre Allgemeinverfügungen verändert bzw. bis zum 16. Mai verlängert.

„Zum ersten Mal können wir Maßnahmen verkünden, die wir nicht neu verordnen, sondern die wir auslaufen lassen“, sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla und begründete das gemeinsame Vorgehen von Stadt und Landkreis Hof: „Die Entwicklung der Inzidenzwerte stabilisiert sich, geschafft haben wir es noch nicht. Die Gefahren sind noch nicht gebannt.“ Sollte es geboten sein, erneut zu regulieren, werden Stadt und Landkreis Hof entsprechend tätig werden. „Den Ausnahmezustand im Ausnahmezustand haben wir aber hinter uns gelassen“, sagte Döhla.

Landrat Dr. Oliver Bär unterstrich: „Wir schreiten bei der Immunisierung voran und sehen ein Licht am Ende des Tunnels. Mit der Immunisierung werden wir Erfolge erzielen, die sich in den Corona-Fallzahlen niederschlagen werden und darin, schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern.“ Bei den Erstimpfungen beträgt die Impfquote derzeit 38,9 Prozent, bei den Zweitimpfungen sind es 8,5 Prozent.

Bei den Allgemeinverfügungen ergeben sich folgende Neuerungen:

  1. Kindertageseinrichtungen

Die bestehende Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Notbetreuung wird nicht verlängert.

Das bedeutet: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben Inzidenz-bedingt weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird zur Verfügung gestellt und kann wie in den vergangenen Wochen vor Beginn der Einschränkung wahrgenommen werden.

Die Notbetreuung kann von Kindern in Anspruch genommen werden, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Gleiches gilt für Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist oder deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben sowie für Kinder mit Behinderung.

  1. Schulen

Die Schulen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin im Distanzunterricht.

Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Die Schulleiter der weiterführenden Schulen entscheiden eigenständig, ob Präsenz, Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet.

Die Jahrgangsstufen 4 der Grundschulen bleiben dagegen im Distanzunterricht. Im Laufe der nächsten Woche wird das weitere Vorgehen entschieden.

 

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen des Landkreises Hof, die insbesondere Regelungen für Handel und Dienstleistungen, Versammlungen sowie Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Kliniken festlegen, behalten ebenfalls bis einschließlich 16. Mai 2021 ihre Gültigkeit.

 

Darüber hinaus wurden für die Stadt Hof folgende Änderungen festgelegt:

  1. Auf den Kinderspielplätzen in den städtischen Grünanlagen entfällt die Maskenpflicht – mit einer Ausnahme: Auf dem Spielplatz am Untreusee muss auch weiterhin eine Maske getragen werden, da sich der Spielplatz in der Intensivzone befindet. Diese Regelung tritt am 01.05.2021 in Kraft.

In der Innenstadt müssen generell auch weiterhin Masken getragen werden.

  1. Die Besuchs- und Schutzregelungen für Heime und weitere Einrichtungen bleiben wie bisher und verändern sich nicht.
  2. Die Regelungen für Gastronomie sowie Handel und Dienstleistungen bleiben ebenfalls.
  3. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gottesdienste wieder in Präsenzform möglich. Bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften jeglicher Glaubensausrichtung, die auf Hofer Stadtgebiet stattfinden, ist ein Abstand von zwei Metern zwischen allen anwesenden Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, einzuhalten. Im näheren räumlichen Umfeld der Gotteshäuser und Versammlungsräume, also direkt vor den Eingängen, sollen vor und nach den Gottesdiensten oder religiösen Versammlungen FFP2-Masken getragen werden. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand oder derselben Familie angehören, soll ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden. Kontaktverfolgungen für die Gesundheitsämter sollen gewährleistet werden. Dazu werden kontaktlose elektronische Verfahren empfohlen.
  4. Die Ausgangssperre in Hof wird an die bayernweit geltenden Regeln angepasst und gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr
  5. Sportstätten incl. Bolzplätze sind wieder offen; Kontakt- oder Mannschaftssport darf nicht stattfinden.
  6. An Versammlungen dürfen maximal 60 Personen teilnehmen.

Sämtliche Regelungen treten am Montag, den 03. Mai in Kraft.

 

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29. April 2021