29. Juni 2022

Landkreis Hof erlässt Wasserentnahmeverbot zum Schutz der Flussperlmuschel

Die anhaltende Trockenheit und die zuletzt nicht ausreichenden Regenmengen haben auch den Gewässern im Hofer Land zugesetzt und zu niedrigen Pegelständen geführt.

Besonders betroffen davon sind unter anderem auch der Mähringsbach, der Höllbach sowie der Zinnbach mit Nebengewässern im östlichen Landkreis Hof, in denen es größere Vorkommen der  Flussperlmuschel gibt.

Um die Mindestwasserführung in den genannten Bächen zu sichern und damit einhergehend den  Schutz der dortigen Flussperlmuschelvorkommen zu gewährleisten, hat das Landratsamt Hof im Sommer 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus

  • dem Zinnbach vom Grenzübertritt bis zur Mündung in die Südliche Regnitz
  • dem Mähringsbach vom Grenzübertritt bis zur Mündung in den Höllbach
  • dem Höllbach vom Grenzübertritt bis zur Autobahnbrücke A 93
  • sowie den jeweils dazugehörigen Nebengewässern

in der Zeit vom 01.05. bis zum 30.10. eines jeden Jahres untersagt.

Dieses Verbot tritt in Kraft, sobald folgende Pegelstände unterschritten werden:

  • am Mähringsbach (Pegel an der Brücke Alte Faßmannsreuther Straße) unter einem Pegelstand von 110 cm
  • am Höllbach (Pegel an der Brücke Waldhausstraße / HO 4) unter einem Pegelstand von 104 cm
  • am Zinnbach (Pegel Kautendorf / Südliche Regnitz an der Brücke Kautendorf -Tauperlitz / HO 5) unter einem Pegelstand von 133 cm.

Dies ist aktuell bei allen drei Bächen der Fall.

Die Flussperlmuschel steht als streng geschützte Art auf der Roten Liste. Sie benötigt zum Überleben ausreichend klares, frisches Wasser. Eine Wasserentnahme muss deshalb unterbleiben, bis sich die Wasserführung wieder über die festgelegten Wasserstände erholt hat.

Bei einem höheren Wasserstand sind Entnahmen im festgelegtem Zeitraum zulässig.

Die jeweiligen Pegelstände sind unter www.hnd.bayern.de bzw. vor Ort anhand der Pegellatte ablesbar.

Die Allgemeinverfügung im Detail finden Sie hier.

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29. Juni 2022