Kommunalwahl 2026 temp
Hier finden Sie wichtige Informationen der Kreiswahlleiterin zur Wahl des Landrats und des Kreistags für den Landkreis Hof sowie ab 8. März 2026 nach 18.00 Uhr die Wahlergebnisse.
Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt,- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hof wählen dabei auf Landkreisebene die 60 Mitglieder des Kreistages sowie den Landrat. Ihre amtliche Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in diesen Tagen per Post.
Sie haben dann die Möglichkeit, am 8. März von 8 bis 18 Uhr vor Ort in Ihrem Wahllokal zu wählen (Adresse und Abstimmungsraum entnehmen Sie der Wahlbenachrichtigung).
Alternativ besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Ab Montag, 16.02., stehen die Briefwahlunterlagen dafür zur Verfügung. Wie Sie die Briefwahl beantragen, entnehmen Sie ebenfalls der amtlichen Wahlbenachrichtigung.
Online-Probestimmzettel für den Kreistag
Um sich bereits vorab mit dem Stimmzettel und dem Wahlvorgang für den Kreistag vertraut zu machen, können Sie unseren Online-Probestimmzettel nutzen:
Online-Probestimmzettel Kreistag Hof 2026
Bei der Kommunalwahl haben Sie so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Für den Kreistag im Landkreis Hof stehen Ihnen somit 60 Stimmen zur Verfügung.
Weitere Informationen und Ergebnisse
Alle weiteren Informationen zur Kommunalwahl und Ergebnisse der Landrats- sowie Kreistagswahlen finden Sie am Wahlabend ab 18 Uhr ebenfalls auf dieser Seite. Ebenso stellen wir Ihnen hier die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen im Landkreis Hof zur Verfügung.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
Alle amtlichen Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin zur Kommunalwahl 2026 im Landkreis Hof erfolgen ausschließlich an den Bekanntmachungstafeln am Landratsamtsgebäude, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof (Eingangsbereich Zulassungsstelle im Untergeschoss); auf § 98 Nr. 2 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) wird verwiesen. Diese Bekanntmachungen werden zudem rein nachrichtlich hier auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Für den Fristenlauf ist der Aushang an den Bekanntmachungstafeln maßgebend.

