Naila: Gehobenes wasserrechtliches Erlaubnisverfahren, Auslegung der Antragsunterlagen
Vollzug der Wassergesetze
Gehobenes wasserrechtliches Erlaubnisverfahren, Auslegung der Antragsunterlagen
Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen der Stadt Naila durch die Stadt Naila in verschiedene Gewässer
Von der Stadt Naila, Marktplatz 12, 95119 Naila wurde der Erlass einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von Mischwasser aus 18 Entlastungsanlagen in die Selbitz, die Culmitz, den Siegelbach, den Lippertsbach, den Döbrabach und den Dreigrünbach beantragt.
Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Mischwassers aus den Entlastungsanlagen.

