19. November 2025

Führerscheinumtausch: Landkreis Hof startet neue Umtauschphase – jetzt auch Kartenführerschein-Besitzer betroffen

Der Landkreis Hof weist darauf hin, dass ab sofort nicht mehr nur Inhaber alter Papierführerscheine (grau oder rosa), sondern auch Besitzerinnen früher Kartenführerscheine aktiv werden müssen. Hintergrund ist die bundesweit geltende Pflicht zum stufenweisen Führerscheinumtausch, mit der eine EU-Vorgabe zur Erhöhung des Fälschungsschutzes umgesetzt wird.

Wichtige Neuerung:

Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen.
Auch Inhaber von Papierführerscheinen, deren Umtauschfristen bereits verstrichen sind, werden dringend gebeten, sich umgehend zu melden und den Antrag zu stellen.
Alle vor 1953 Geborenen müssen ihren Führerschein – egal ob Karte oder Papier – erst bis 2033 umtauschen.

Hintergrund zur Umtauschpflicht

Seit 2013 werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig ausgestellt. Auch ältere, früher unbefristete Führerscheine müssen deshalb nach und nach erneuert werden.
Für Papierführerscheine ist das Geburtsjahr entscheidend, für Kartenführerscheine das Ausstellungsjahr (zu finden auf dem Führerschein unter Nr. 4a).

Beispiel:

• Papierführerscheine von Bürgerinnen und Bürgern, die 1971 oder später geboren sind, hätten bereits bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden müssen. Falls noch nicht geschehen, sollte dies dringend nachgeholt werden.
• Für Kartenführerscheine, die 1999–2001 ausgestellt wurden, gilt nun der neue Stichtag 19. Januar 2026.

Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch sind erforderlich:
• ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
• eine Kopie des bisherigen Führerscheins.

Optional besteht die Möglichkeit des Direktversands an die Wohnadresse. Dafür muss der alte Führerschein zusammen mit dem Antrag eingesendet werden – eine persönliche Abholung entfällt dann.
Wo kann der Antrag gestellt werden?

• Online unter https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch/
• Per Post (das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage)
• In den Rathäusern der Wohnortgemeinden
• Direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Hof, Zimmer U78 (mit Terminvereinbarung)

Kosten und Bearbeitungszeiten
Die Gebühren liegen – je nach Führerscheinart – zwischen 20 und 30 Euro.
Aufgrund der erhöhten Zahl an Anträgen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.

Wohnsitz nicht mehr im Landkreis Hof?

In diesem Fall wird für den Umtausch (von Papierführerscheinen) bei der neuen zuständigen Behörde eine kostenfreie Karteikartenabschrift benötigt.

Diese kann beantragt werden
• per E-Mail an: fuehrerscheinstelle@landkreis-hof.de
• oder telefonisch unter: 09281 57-222

Der Landkreis Hof bittet um rechtzeitigen Antrag
Der Landkreis Hof appelliert an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Fristen unbedingt einzuhalten und den Führerschein rechtzeitig umzutauschen. Nur so können Engpässe zum Stichtag vermieden und die bundesweit geltenden Vorschriften erfüllt werden.

Alle Informationen rund um den Führerscheintausch sowie sämtliche dafür notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage.

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19. November 2025