8. Mai 2020

Freitag, 8. Mai 2020: Neue Vorgaben für Besuche in Pflegeeinrichtungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Besuchsverbot in Altenpflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Demnach dürfen ab Samstag, 9.5.2020, Bewohnerinnen und Bewohner unter bestimmten Bedingungen wieder besucht werden.

Dabei ist folgendes zu beachten:

–       Der Kreis der möglichen Besucher ist auf nahe Angehörige (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern) sowie eine weitere feste Person beschränkt.

–       Es ist täglich ein Besuch durch eine Person aus dem o.g. Personenkreis erlaubt.

–       Die Besuche erfolgen ausschließlich in einem von der Einrichtung festgelegten Besuchszeitraum.

–       Jeder Besucher muss sich namentlich bei der Einrichtung registrieren lassen.

–       Für die Besucher gilt eine Maskenpflicht und das Gebot, durchgängig einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

Die Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof haben darüber hinaus weitere, individuelle Regelungen getroffen, um die Sicherheit ihrer Bewohner zu gewährleisten. Besucher werden gebeten, diese bei den Einrichtungen vor Ort zu erfragen. Ebenso, ob und wann die jeweiligen Einrichtungen die Besuchsregelungen lockern. 

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8. Mai 2020