20. Juli 2021

Freistaat Bayern beschließt Soforthilfen für Betroffene von Hochwasser im Landkreis Hof

Die Unwetter und damit einhergehenden starken Regenfälle vergangene Woche haben im Landkreis Hof große Schäden hinterlassen. Laut ersten Schätzungen, die der Landkreis gemeinsam mit den Gemeinden zusammengetragen hat, belaufen sich die privaten, gewerblichen sowie kommunalen Schäden im Landkreis Hof auf rund 55 Millionen Euro.
Dieser Schadensmeldung zugrunde liegend, hat der Freistaat Bayern in seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen, zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden Soforthilfen bereitzustellen. Demnach stellt der Freistaat Bayern zunächst 50 Millionen Euro für Betroffene in den Landkreisen Hof, Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen und Schweinfurt zur Verfügung.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
• Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
• Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden laut Staatsregierung Soforthilfen gewährt.
Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.
Über zusätzliche Aufbauhilfen werde in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.
„Viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof sind durch die Unwetter-Schäden der vergangenen Woche erheblich betroffen, sei es im privaten oder aber auch im gewerblichen Bereich. Deshalb ist es wichtig und richtig, mit den angekündigten Soforthilfen zu versuchen, die Schäden abzumildern“, so Landrat Dr. Oliver Bär.
Die Details zum genauen Abwicklungs-Verfahren der Soforthilfen wird der Landkreis Hof nach Vorliegen weiterer Informationen durch das Ministerium bekannt geben.
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20. Juli 2021