Frist für Schüler-Fahrtkostenerstattung endet am 31. Oktober 2025

Schülerinnen und Schüler aufgepasst! Falls noch nicht geschehen, müssen die Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2024/2025 bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Dies betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab der Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden.
Der Stichtag ist wichtig, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, keine Zahlungen geleistet werden dürfen.
Bitte beachten: Bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Deutschlandticket sowie 365 €-Ticket ab 01.01.2024 berücksichtigt werden. Wer im Landkreis Hof wohnt, muss seinen Antrag beim Landratsamt stellen; wer seinen Wohnsitz in der Stadt Hof hat, bei der Stadtverwaltung.
Den Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, finden Sie hier.