16. Mai 2019

Europawahl 2019

In wenigen Tagen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Als Wahltermin für Deutschland hat die Bundesregierung den 26.05.2019 festgelegt. Von 08:00 bis 18:00 Uhr kann an diesem Tag gewählt werden.

Im Landkreis Hof sind rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Wie wird gewählt?

In jedem Mitgliedsland wählen die Bürger die Vertreter ihres Landes, die für die Wahlperiode 2019 bis 2024 in das EU-Parlament einziehen. Europaweite Kandidatenlisten gibt es nicht. Je nach Größe stehen den Staaten unterschiedlich viele Sitze zu. Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern hat mit 96 Sitzen die meisten im Parlament, Jedem Land stehen mindesten sechs Sitze zu.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Diese kann er an eine der Listen vergeben, mit denen sich Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl stellen. Auf den geschlossenen Listen finden sich Kandidaten in einer festgelegten und nicht mehr veränderbaren Reihenfolge. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, umso mehr Kandidaten ziehen ins Parlament ein.

Bitte beachten:

In Deutschland dürfen alle volljährigen deutschen Staatsbürger an der Wahl teilnehmen. Wie auch bei Bundes- oder Landtagswahlen erhalten sie vor der Abstimmung ihre Wahlbenachrichtigung per Post.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung weisen die Wählerinnen und Wähler nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, seinen Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um ihn, wenn verlangt, vorzeigen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten. Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann wählen. Der Wahlvorstand kann jedoch verlangen, dass Sie sich ausweisen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.

Briefwahl

Wer bei der Europawahl 2019 seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens zum 5. Mai erhalten haben sollten.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, das heißt bis zum 24. Mai 2019 bis 18:00 Uhr beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. Mai 2019, abgesandt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Auch hier tragen die Wahlberechtigten die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang.

Repräsentative Wahlstatistik

Fünf Stimmbezirke des Landkreises Hof wurden vom Statistischen Bundesamt ausgewählt, an der so genannten Repräsentativen Wahlstatistik teilzunehmen. Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Aufschluss darüber, ob Männer oder Frauen die eine oder andere Partei häufiger wählen, von welchen Altersgruppen die einzelnen Parteien bevorzugt werden, ob jüngere oder ältere Staatsbürger stärker vom Wahlrecht Gebrauch machen. Das Ergebnis soll einen verlässlichen Einblick in die Zusammensetzung der Wahlberechtigten und der Wählerschaft der Parteien geben. Das Wahlgeheimnis bleibt bei all diesen Ermittlungen streng gewahrt.

Repräsentative Wahlbezirke im Landkreis Hof sind:

    • Wahlbezirk 0003 Naila                                       Grundschule Naila
    • Wahlbezirk 0008 Rehau                                     Pestalozzischule Rehau
    • Wahlbezirk 0006 Schwarzenbach/Wald          Döbra
    • Wahlbezirk 0004 Schwarzenbach/Wald          Meierhof
    • Wahlbezirk 0002 Stammbach                           Grundschule Stammbach

Die Gemeinden haben die betroffenen Wahlberechtigten darüber zu informieren, dass ihr Wahlbezirk in die repräsentative Auswahl einbezogen ist. Gewöhnlich geschieht dies mit der Wahlbenachrichtigung oder den Wahlscheinunterlagen. Auch können in amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde oder in der Presse die repräsentativen Wahlbezirke bekannt gegeben sein. Vor den betreffenden Wahlräumen ist am Wahltag zusätzlich eine Bekanntmachung ausgehängt und Informationsmaterial ausgelegt.

Für die Durchführung der Wahl in den ausgewählten Wahlbezirken gibt es spezielle Stimmzettel, die sich von den üblichen Stimmzetteln durch den Aufdruck einer Unterscheidungsbezeichnung abheben. Es gibt zwölf unterschiedliche Stimmzettel:

Die Kennbuchstaben stehen für Geschlecht und folgende Geburtsjahresgruppen:

 

A männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1995 bis 2001

B männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1985 bis 1994

C männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1975 bis 1984

D männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1960 bis 1974

E männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1950 bis 1959

F männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1949 oder früher

G weiblich, geb. 1995 bis 2001

H weiblich, geb. 1985 bis 1994

I weiblich, geb. 1975 bis 1984

K weiblich, geb. 1960 bis 1974

L weiblich, geb. 1950 bis 1959

M weiblich, geb. 1949 oder früher

 

Die Feststellung, zu welcher der o. a. Gruppen der/die Wähler/-in gehört, wird bei der Ausgabe der gekennzeichneten Stimmzettel vom Wahlhelfer getroffen.

Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Den Wahlvorständen liegen keine Stimmzettel ohne Aufdruck vor.

Grundsätzlich kann aber im Vorfeld der Wahl rechtzeitig ein Wahlschein beantragt werden. Mit diesem kann dann in einem beliebigen anderen Wahlbezirk innerhalb des Kreises oder per Brief gewählt werden.

Beispiel eines Stimmzettels aus einem Repräsentativen Wahlbezirk

Beispiel eines Stimmzettels aus einem Repräsentativen Wahlbezirk

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der diesjährigen Wahl zum Europäischen Parlament werden am Wahlsonntag auf unserer Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: wahl.landkreis-hof.de

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16. Mai 2019