14. Februar 2021

Einreise von Tschechien nach Deutschland nur für systemrelevante Personen möglich

Mit der Einstufung der Tschechischen Republik als Virus-Variantengebiet wurden die Einreisebestimmungen verschärft. Aufgrund der seit heute Sonntag, den 14.02.2021, geltenden Einreisebeschränkungen können nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden. Das haben Ministerpräsident Markus Söder und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann heute bei einer Pressekonferenz in Schirnding bekannt gegeben.

Demnach ist eine Einreise aus der Tschechischen Republik neben Personen mit Wohnsitz in Deutschland nur noch für Gesundheitspersonal, Personal im Gütertransport sowie für Personal von systemrelevanten Betrieben, die dort tatsächlich systemrelevante Tätigkeiten ausüben, möglich. Dazu zählen beispielsweise Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie oder Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind.

Zwingende Voraussetzung ist dabei, dass die von den Ausnahmeregelungen erfassten Grenzgänger bereits bei Einreise über einen aktuellen und negativen Testnachweis auf SARS-COV19 verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Personen aus systemrelevanten Betrieben müssen zudem ab Mittwoch, den 17.02.2021, 0:00 Uhr, eine Bescheinigung der Kreisverwaltungsbehörden mit sich führen, in der bestätigt wird, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. In einer Übergangsfrist bis Mittwoch, 17.02.2021, 0.00 Uhr, wird eine Kopie des Arbeitsvertrags als Nachweis der systemrelevanten Tätigkeit anerkannt.

Betriebe aus dem Landkreis Hof, die systemrelevante tschechische Mitarbeiter beschäftigen, wenden sich zur Meldung an wirtschaft@landkreis-hof.de. 

Betriebe aus der Stadt Hof melden sich bitte unter wirtschaftsfoerderung@stadt-hof.de

Welche Berufe als systemrelevant definiert sind, finden Sie hier.

Für alle anderen Grenzgänger mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik ist eine Einreise nicht mehr möglich.

Ein- oder Rückreisen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland nach einem Aufenthalt in Tschechien, sind ab heute bis auf wenige Ausnahmen nur noch mit Einreiseanmeldung, Negativtest und Quarantäne möglich.

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14. Februar 2021