Abfallbeseitigung

Abfallbeseitigung

Für Sie zuständig:

Frau S. Kaiser

Telefon: 09281 57-262
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

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Frau Larisch

Telefon: 09281 57-346
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 104

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Frau M. Wunderlich

Telefon: 09281 57-421
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

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Frau L. Bernhardt

Telefon: 09281 57-562
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 103

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Online-Antrag Neu-, Um-, und Abbestellung, Defektmeldung von Abfallbehältern, sowie Eigentümerwechsel

Hier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens den Austausch, sowie die Neu-, Um-, und Abbestellung von Abfallbehältern durchzuführen. Die Bereitstellung bzw. der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.

Sollten Sie Fragen bzgl. der Bestellung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abfallbeseitigung gerne unter der Rufnummer 09281/57-499 oder per E-Mail (abfallbeseitigung@landkreis-hof.de) zur Verfügung.

Antragstellung

Sperrmüll

Es besteht die Möglichkeit sperrige bewegliche Haushaltsgegenstände, die infolge ihrer Größe oder Gewicht (auch nach zumutbarer Zerkleinerung) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können mittels Sperrmüllabfuhr abholen zu lassen.

Kleinteile, die auch über die Restmülltonne entsorgt werden können fallen nicht unter Sperrmüll. Pro Sperrmüllantrag können 10 Teile zur Abholung angemeldet werden.

Eine Sperrmüllkarte kostet 32,50 € und kann entweder als Karte über Ihre Gemeindeverwaltungen in den Rathäusern bezogen werden oder bequem von Zuhause aus auch online beantragt werden.

Und so funktioniert der Online-Antrag: Unter https://www.landkreis-hof.de/sperrmuell steht der Antrag als Webformular zur Verfügung. Wer eine Bayern-ID bzw. ein Bürgerkonto besitzt, meldet sich mit den entsprechenden Daten an. Diese werden dann automatisch übernommen. Wer kein entsprechendes Konto besitzt, wählt den zweiten Button und fährt fort, ohne sich einzuloggen. In der Folge können dann bis zu zehn Teile (Kosten: 32,50 €) angegeben werden, die abgeholt werden sollen. Auch Ort und bevorzugte Abholzeit werden registriert. Die genaue Abholzeit richtet sich letztendlich allerdings nach der Tour der Entsorgungsfirma Böhme. Abschließend wird via Kreditkarte oder Paypal bezahlt. Anschließend erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit allen finalen Angaben von der Firma Böhme.

Nähere Informationen zum Thema Sperrmüll und welche Arten von Müll bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden erfahren Sie auch unter Sperrmüll - Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof.

Eine Mitnahme von nicht angemeldeten Sperrgut ist nicht möglich.

Merkblätter:

Abfallwirtschaftssatzung

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Gebührensatzung

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Flyer_2022

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Anschlusspflicht

Für jedes bewohnte Anwesen muss eine Restmülltonne sowie eine Papiertonne vom Grundstückseigentümer angemeldet werden. Eine Adressierung des Abfallgebührenbescheides an den Mieter oder Pächter des Anwesens ist leider nicht möglich. Im Bereich der Biomüllentsorgung besteht die Möglichkeit, sich durch schriftlichen Antrag (beim Landratsamt Hof erhältlich) befreien zu lassen, wenn sich der Eigentümer des Anwesen verpflichtet, den anfallenden Bioabfall selbst ordnungsgemäß zu kompostieren.

Im Landkreis Hof richten sich die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nach den Behältergrößen und den durchgeführten Entleerungen des Vorjahres. Eine Berechnung nach Gewicht oder Personenzahl am Anwesen findet nicht statt.

Alle durch den Landkreis aufgestellten Abfallbehälter sind mit einem Mikrochip (Transponder) ausgestattet. Dieser wird bei jeder Entleerung des Abfallbehälters am Entsorgungsfahrzeug registriert und identifiziert (Identsystem). Dadurch kann die erfasste Entleerung ohne Zweifel dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.

Die Abfallgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und 01.10. je zur Hälfte fällig, wobei sich jeweils eine Fälligkeit auf das entsprechende Halbjahr bezieht. Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am folgenden Jahresanfang (Februar), sowie bei jeder Änderung eine Änderungsabrechnung.

Außerdem besteht zu jedem Zeitpunkt des Jahres die Möglichkeit für An-, Ab- und Ummeldungen. Bei Endabrechnungen sind die bis dato angefallen Entleerungen maßgebend. Der Betrag wird dann in diesem Fall auf das laufende Jahr anteilmäßig umgerechnet.

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