Sorgeerklärung

Sorgeerklärung

Für Sie zuständig:

Christin Wolframm

(Im Bereich Beistandschaften zuständig für die Buchstaben D - F und K, Beurkunden Buchstaben M - Z)

Telefon: 09281 57-486
Telefax: 09281 57-460
E-Mail: christin.wolframm@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 012

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Aileen Friedrich

(Im Bereich Beistandschaften zuständig für die Buchstaben P - R und W, im Bereich Beurkunden Buchstaben H - L)

Telefon: 09281 57-293
Telefax: 09281 57-460
E-Mail: aileen.friedrich@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 014

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Kathrin Döbereiner

(Im Bereich Beistandschaften zuständig für die Buchstaben I, J und S; Beurkundungen Buchstaben A - G)

Telefon: 09281 57-279
Telefax: 09281 57-513
E-Mail: kathrin.doebereiner@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 022

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Merkblätter:

Sind die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet, so steht alleine der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind zu. Durch eine Heirat der Eltern geht das Sorgerecht kraft Gesetzes auch auf den Vater über. Ist eine Eheschließung nicht beabsichtigt, aber trotzdem der Wunsch vorhanden, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen, gibt es die Möglichkeit der Sorgeerklärung. Hier wird der übereinstimmende Wille der beiden Elternteile beurkundet, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zusammen auszuüben.

Zur Beurkundung wird angeraten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

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