Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Für Sie zuständig:
Frau Deckwirth
(zuständig für die Buchstaben A - K)
Telefon: 09281 57-431
Telefax: 09281 57-11-431
E-Mail: isabell.deckwirth@landkreis-hof.de
Fachbereich: 202
Raum Nr.: 001
Frau Scheirich
(zuständig für die Buchstaben L - Z)
Telefon: 09281 57-495
Telefax: 09281 57-460
E-Mail: lena.scheirich@landkreis-hof.de
Fachbereich: 202
Raum Nr.: 001
Formulare:
Merkblätter:
Kinder und Jugendliche haben gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und sie deshalb nicht voll am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Für körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche ist hingegen nicht das Jugendamt, sondern der Träger der Sozialhilfe (Bezirk) zuständig.