Absteckungsabnahme
Für Sie zuständig:
André Blasczyk
Telefon: 09281 57-514
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: gutachterausschuss@landkreis-hof.de
Fachbereich: 401
Raum Nr.: 201
Formulare:
Merkblätter:
Hinweis:
Die Absteckung der Grundfläche und Festlegung der Höhenlage ist vor Baubeginn unter Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen vorzunehmen. Vor der Absteckung sind die Grenzzeichen kenntlich zu machen. Erst nach Kenntnisnahme von der Absteckung durch die technische Abteilung des zuständigen Bauamtes (Kreisbauamt oder Stadtbauamt oder Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Marktgemeinde) bzw. nach Abnahme und Bescheinigung der Absteckung durch einen zugelassenen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.