Absteckungsabnahme

Absteckungsabnahme

Für Sie zuständig:

Fabian Korn

Baukontrolle

Telefon: 09281 57-372
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: fabian.korn@landkreis-hof.de

Fachbereich: 402
Raum Nr.: 212

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Hinweis:

Die Absteckung der Grundfläche und Festlegung der Höhenlage ist vor Baubeginn unter Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen vorzunehmen. Vor der Absteckung sind die Grenzzeichen kenntlich zu machen. Erst nach Kenntnisnahme von der Absteckung durch die technische Abteilung des zuständigen Bauamtes (Kreisbauamt oder Stadtbauamt oder Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Marktgemeinde) bzw. nach Abnahme und Bescheinigung der Absteckung durch einen zugelassenen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

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