Datenschutzhinweis Grundstücksverkehr

Hinweis zum Verfahren:

Ihre Daten wurden zum Zweck der Feststellung der Genehmigungsfähigkeit eines Veräußerungsvorgangs nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) bei dem von Ihnen gewählten Notariat erhoben und werden auf einem Server des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern gespeichert, welches durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung betrieben wird.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer im Zusammenhang mit dem Antrag nach GrdstVG angegebenen personenbezogener Daten ist die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zum Zweck der fachlichen Prüfung werden die hierfür erforderlichen Daten an das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an das für Sie zuständige Amt für Ländliche Entwicklung, an den Bayerischen Bauernverband und bei voraussichtlichem Vorliegen der Voraussetzungen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts auch an die BBV LandSiedlung GmbH übermittelt.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer diesbezüglichen Rechte erhalten Sie:
– durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Internet unter https://www.stmelf.bayern.de/datenschutz.
– durch die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde in deren Internetauftritt unter „Datenschutz“
– durch das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in dessen Internetauftritt unter „Datenschutz“
– durch das für Sie zuständige Amt für Ländliche Entwicklung in dessen Internetauftritt unter „Datenschutz

Stand: April 2019

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