Coronavirus – wir informieren
Das vermehrte Auftreten von Erkrankungen aufgrund des „Coronavirus“ (2019-nCoV) in Deutschland verunsichert viele Menschen im Hofer Land. Es gibt derzeit einen erhöhten Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger, dem wir auf dieser Seite gerecht werden möchten.
Bürgertelefon: 09281 / 57-155
Mo. & Do. 8:00 - 16:00 Uhr / Di. & Mi. 8:00 - 14:00 Uhr / Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
(Ausgenommen an Feiertagen.)
Fallzahlen im Landkreis und der Stadt HofStand: 22.04.2021
Aktuelle Corona-Fälle
Corona-Fälle insgesamt
Genesene
Todesfälle
Auflistung der Corona Fallzahlen nach Städten und Gemeinden
Stand: 22.04.2021
Aktuelle Informationen und Links auf einen Blick:
Im Landkreis Hof sowie in der Stadt Hof gilt in Anwendung der bayernweiten Regelungen und aufgrund unserer Allgemeinverfügungen insbesondere Folgendes:
Stadt und Landkreis Hof haben angesichts der anhaltend hohen Inzidenzwerte entschieden, die Impfpriorisierung erneut anzupassen.
„Unser Ziel ist es, die Region so schnell wie möglich zu immunisieren. Deshalb möchten wir mit diesem nächsten Schritt einer weiteren Gruppe die Möglichkeit zum impfen geben“, so Landrat Dr. Oliver Bär. Oberbürgermeisterin Eva Döhla ergänzt: "Vor allem Tätigkeiten, die mit größerer Nähe und engerem Kontakt verbunden sind, haben wir hierbei in den Blick genommen". „Wir wollen mit der Impfung diese und ihre Kontaktpersonen schützen“, so Bär und Döhla.
In den beiden Impfzentren in Hof und Helmbrechts werden derzeit laut Impfverordnung Personen, die 70 Jahre oder älter sind, sowie pflegende Angehörige geimpft. Dazu kommen chronisch Kranke und Menschen mit Vorerkrankungen, die im Rahmen unseres Pilotprojektes von 20 Hausärzten in Stadt und Landkreis geimpft werden. Eine dafür notwendige Lockerung der Impfverordnung wurde bereits vor zwei Wochen gefasst.
Wie verhalte ich mich im Verdachtsfall?
Sie fühlen sich nicht gesund, erkältet oder grippig und machen sich Sorgen wegen einer Corona-Virus-Infektion?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch während der Öffnungszeiten an ihren zuständigen Hausarzt.
Außerhalb dessen Öffnungszeiten bleiben Sie bitte möglichst zu Hause und melden sich dann am Folgetag dort.
Sollten Sie jedoch zusätzlich unter Atembeschwerden leiden, herz- oder lungenkrank sein, über 65 Jahre alt oder immungeschwächt sein, z. B. durch Medikamente, Tumorerkrankungen oder Diabetes mellitus, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Dieser wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Alternativ gibt die Möglichkeit, sich mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Hof in Verbindung zu setzen. Telefonnummern finden Sie unter "Wichtige Ansprechpartner"
Kürze: Verhalten im Verdachtsfall
Keine persönliche Vorstellung in der Notfallambulanz oder unangemeldeter Besuch beim Hausarzt.
Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (116117) an.
Der Hausarzt klärt das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt.
Bis zur weiteren Abklärung zuhause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum beschränken.
In Kürze: Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn
betroffene Personen Atemwegsbeschwerden aufweisen und sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
betroffene Personen Atemwegsbeschwerden aufweisen und innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt mit einem bereits bestätigten Fall einer Coronainfektion hatten.
Präventions-Maßnahmen:
Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps finden Sie hier:
Wohin mit Abfällen, die mit dem Coronavirus kontaminiert sind? Hinweise für Privathaushalte sowie Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden Sie unter
https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/index.htm
Für Personen,
- die im Verdacht stehen, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben oder
- die bereits positiv auf das Virus getestet wurden oder
- die als Kontaktperson der Kategorie I gelten oder
- die einer Klasse/lerngruppe angehören, in der ein positiver Fall bekannt wurde
gelten folgende Quarantäne-Richtlinien
Stadt und Landkreis Hof haben ihre Testkapazitäten ausgeweitet und bieten ab sofort Schnelltest-Stationen in allen Gemeinden des Landkreises sowie in der Stadt Hof an.
Die anhaltende Corona-Pandemie stellt viele Arbeitgeber auch im Hofer Land vor große Herausforderungen. Diese ergeben sich unter anderem aus der veränderten Testpflicht für tschechische Grenzpendler. Auch abseits davon, haben die Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter ein großes Interesse daran, Infektionen frühzeitig zu erkennen und so die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Um das Infektionsgeschehen bessern kontrollieren zu können, empfiehlt der Landkreis Hof den Unternehmen eine engmaschige Testung der Mitarbeiter, unabhängig davon, ob es sich dabei um Grenzpendler handelt oder nicht.
Um die heimischen Betriebe dabei zu unterstützen, bietet der Landkreis Hof, gemeinsam mit dem Rehauer Arzt Dr. Andreas Pötzl, Online-Schulungen zur selbstständigen Durchführung von Antigen-Schnelltests an. Darüber hinaus stellt der Landkreis Hof den Betrieben eine erste Grundausstattung an Schnelltests zur Verfügung.
Ziel ist es, die Unternehmen zu ermächtigen, ihre Mitarbeiter selbst zu testen und so einerseits die Teststationen an den Grenzübergängen zu entlasten, andererseits mögliche Infektionen innerhalb der Betriebe frühzeitig zu erkennen.
Gemeinsam mit der IHK und HWK wurden alle Unternehmen in Stadt und Landkreis Hof angeschrieben und über das Angebot informiert. Im Rahmen der Webinare werden vor allem Mitarbeiter mit medizinischen Vorkenntnissen (z.B. Mitarbeiter die beim Roten Kreuz, THW oder der Feuerwehr aktiv sind) geschult. Neben der Erläuterung, wie ein Abstrich funktioniert, erhalten die Kursteilnehmer auch weitere wichtige Informationen, etwa wie die Schutzkleidung richtig angezogen wird, was während der Testung beachtet werden muss und wie die Dokumentation der Testergebnisse erfolgt.
Bestellungen von Antigen-Schnelltests können über dieses Onlineformular aufgegeben werden:
Alle aktuellen Informationen hierzu und eine Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Website des Robert Koch Institutes:
Aktuell tauchen viele Fragen rund um das Virus auf. Was genau ist das Coronavirus? Wie äußert sich die Krankheit? Welche Regionen sind derzeit besonders betroffen?
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Coronavirus zusammengestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Robert-Koch-Institut: COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Robert-Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Informationen zum Virus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Die jeweils tagesaktuelle Liste finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Das Coronavirus kindgerecht erklärt: was ist Corona? Wie kommt es in unseren Körper? Was macht es mit uns? Und wie können wir uns davor schützen?
https://m.youtube.com/watch?v=_kU4oCmRFTw
Weitere FAQs der Bayerischen Staatsregierung
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/infos/index.php
Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich in häusliche Quarantäne begeben, sich auf das Coronavirus testen lassen und das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne aufgehoben werden.
Tschechische Grenzpendler dürfen seit 28.03.2021 wieder quarantänefrei einreisen, wenn deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist. Dies muss durch den Arbeitgeber bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist vom Beschäftigten bei jeder Einreise mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, der von ihr beauftragten Stelle oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Bundespolizei) vorzulegen.
Pendler müssen bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Für Tagespendler bedeutet das eine Testpflicht jeden zweiten Tag. Laut der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern ist der Testnachweis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Zum Upload des Testergebnisses
Das ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorliegen und jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Abstrichnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Die Regionen entlang der Grenze zur Tschechischen Republik haben in Absprache mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium entschieden, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deshalb erlassen u. a. die Landkreise Cham, Neustadt a. d. Waldnaab, Tischenreuth, Wunsiedel sowie Stadt und Landkreis Hof eine gleichlautende Allgemeinverfügung.
Diese sieht insbesondere neue Regelungen für Grenzgänger und Grenzpendler in Betrieben vor. Hintergrund dessen sind die anhaltend hohen Inzidenzwerte in den Nachbarregionen.
Der wesentliche Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Stadt und Landkreis Hof möchten die Immunisierung der Bevölkerung gegen COVID-19 schnellstmöglich voranbringen. Deshalb wird im Hofer Land zusätzlich zu den vorhanden Zentralen Impfzentren in Hof und Helmbrechts im Rahmen eines Pilotprojektes seit Mitte Februar 2021 auch in Hausarztpraxen geimpft.
Nähere Informationen zum Pilotprojekt finden Sie hier.
Anmeldung zum Impfen:
Bitte beachten: Eine Anmeldung zum Pilotprojekt direkt bei den Hausärzten ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich weiterhin über die bekannten Wege für die Impfanmeldung im Hofer Land. D.h. entweder telefonisch unter der Nummer 09281/57-777 oder online unter www.impfung-hoferland.de/voranmeldung.
Folgende Hausarztpraxen nehmen am Pilotprojekt teil (Stand 01.04.2021):
Bad Steben
- Dr. med. Hans-Hermann Singer und Fachärztin Alexandra Andresen
Feilitzsch
- PRAXIS AM STEIN Dr. med. Stephan Roller & Dr. med. Iris Stelzer-Roller
Hof
- GEMEINSCHAFTSPRAXIS Dr. med. Wolfgang Amann & Dr. med. Annette Stoidner-Amann
- Gemeinschaftspraxis Breit – Reuter
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Dieter Mages und Jürgen Striezel
- Dr. med. Annette Wohlrab
- Dr. med. Thomas Küpper
Lichtenberg
- LichtenbergDoc Dr. med. Franziska Häußinger und Dipl. med. Evgenij Gebert
Münchberg
- MVZ LSH Dr. med. Johannes Rumpf
- Praxis Sarah Flannery Meister
- MVZ Hochfranken Dr. Khoury
Naila
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Helmut Voit und Birgitt Lucas
- Dr. med. Jens Wilberg
Oberkotzau
- Praxis Dres. Presch und Dr. Klein-Grünert
- Dr. med. Reinhold Nöll
Regnitzlosau
- MVZ Hochfranken Dr. Khoury
Rehau
- Arztpraxis Dr. med. Miroslava Klustova
- Dres. Pötzl
- Dr. med. Ann-Kathrin Oehme
- Dr. med. Andreas Ott
Schwarzenbach/Saale
- Dr. Katrin Schubert
- Allgemeinarztpraxis Friedrich Lochner
Schwarzenbach/Wald
- Dr. med. Rainer Eberlein
- Praxis für Allgemeinmedizin Herr Ulrich Voit
Selbitz
- Gemeinschaftspraxis Dr. Feldwieser, Dr. Richter, Dr. Kothmann