Vollzug der Immissionsschutzgesetze
Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (hier: Zerkleinerung) und Lage-rung von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 111 und 111/2 der Gemarkung Kühschwitz durch die Fa. Willy Böhme GmbH & Co. KG, Neukühschwitz 27, 95111 Rehau Die Firma Willy Böhme GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zerkleinerung sowie Lagerung nicht gefährlicher Abfälle und beantragt hierfür die erfor-derliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt. Die Anlage dient der Zerkleinerung von nicht gefährlichen Abfällen, die für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden und zur Verbesserung der Betriebsorganisation, da nur noch vorzerkleinerte Abfälle in den Verbrennungsanlagen angenommen werden. Es ist eine Durchsatzkapazität von ca. 480 t/ Tag geplant. Als Standort wurden die Flur-Nrn. 111 und 111/2 der Gemarkung Kühschwitz in Neukühschwitz, Rehau, gewählt. […]