30. Juni 2021

Bayerisches Kabinett beschließt weitere Corona-Erleichterungen

Nach den bayerischen Grundschülern müssen ab Donnerstag, den 1. Juli, auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen am Sitzplatz keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 liegt. Statt zweimaliger Testung wird empfohlen, sich künftig drei Mal pro Woche auf das Corona-Virus hin testen zu lassen.
Das hat das Bayerische Kabinett in seiner jüngsten Sitzung festgelegt.

Zudem wurden weitere Lockerungen für Kultur, Sport und Gastronomie festgelegt:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.

Außerdem wurde folgende Zuschüsse für Kinder und Jugendliche beschlossen:

  • Als Zeichen der Anerkennung für den erfolgreichen Schulabschluss sollen alle diesjährigen Absolventinnen und Absolventen von Abschlussklassen vom 1. August bis 30. September 2021 freien Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen, Museen und Sammlungen sowie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH erhalten.
  • Bayern übernimmt für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein den Jahresbeitrag. Zum ersten Schultag soll dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro ausgehändigt bekommen.
  • Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten die Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Dadurch sollen die Corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse kompensiert und die Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützt werden.
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30. Juni 2021