14. Oktober 2021

Antrag auf Schüler-Fahrtkostenerstattung bis 31. Oktober

Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2020/21 müssen bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Es betrifft die Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden.

Dabei handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass die Erstattung der Fahrtkosten nicht erfolgen kann, wenn ein Antrag erst nach dem 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingeht.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung der Fahrtkosten nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Schülerfahrkarten, Benutzung der Bahncard und ähnlichem berücksichtigt werden können.

 

Wer im Landkreis Hof wohnt, muss seinen Antrag beim Landratsamt stellen; wer seinen Wohnsitz in der Stadt Hof hat, bei der Stadtverwaltung.

zurück

14. Oktober 2021