10. Februar 2023

20 Jahre Adoptionsvermittlungsstelle Oberfranken Ost (AOO)

Seit dem Jahr 2003 gibt es im nordostbayerischen Raum die Adoptionsstelle Oberfranken Ost (AOO) der Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel sowie der Städte Bayreuth und Hof. Sie ist eine von rund 400 anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. In diesem Jahr feiert sie ihr 20-jähriges Bestehen. In dieser Zeit konnten 420 Kinder eine Familie finden.
 
Die Adoptionsberatung ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um eine Adoption. Hierzu gehören die Beratung der leiblichen Eltern, die Eignungsüberprüfung der Bewerber und der eigentliche Vermittlungsprozess. Es werden rechtlich, bürokratisch und auch praktisch die Weichen für eine erfolgreiche Vermittlung gestellt. Eine Begleitung der Beteiligten erfolgt durch Fortbildungs- und Selbsterfahrungsangebote auch darüber hinaus. Die Adoptionsstelle ist ebenso Anlaufstelle für alle Adoptierten, die sich auf der Suche nach der eigenen Herkunft befinden.
 
Die Adoption eines Kindes kann nicht nur für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine Alternative sein, sondern auch für Stieffamilien die Möglichkeit, ein Stiefkind zu einem gemeinsamen Kind zu machen. Dabei ist die Annahme eines Kindes einerseits Glück für die neue Familie, kann aber zugleich eine schwerwiegende Entscheidung für die freigebende Mutter oder den freigebenden Vater sein. Für die Adoptierten selbst kann das Bewusstwerden der Adoption mitunter auch schmerzhaft sein.
 
Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis der AOO zeigen, dass der Schritt, ein Kind freizugeben, nie leichtfertig getroffen wird. Dem voraus geht meist ein intensiver persönlicher Prozess der Entscheidungsfindung. Die Hintergründe, die zu einer Adoptionsfreigabe führen, sind vielschichtig und gehen meistens mit großen Nöten und existentiellen Problemen sowie besonderen Belastungen einher. Hierzu gehören u. a. ein fehlendes soziales Umfeld, Gewalterfahrung, psychische Erkrankungen oder andere Einschränkungen und damit eine einhergehende Überforderung. Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, ist oft auch eine mutige Entscheidung von Müttern, die die eigenen Grenzen erkennen und sich für ihr Kind verantwortungsvoll im Sinne einer sicheren Lebensperspektive entscheiden.
 
Mit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionshilfe-Gesetzes vor zwei Jahren ist eine klare Tendenz hin zu mehr Offenheit erkennbar. Die Adoptionsvermittlungsstellen stehen vor neuen Aufgaben, die den adoptierten Kindern zu einer guten Beziehung zu allen Elternteilen verhelfen soll. Damit sollen Kinder in ihrer eigenen Identitätsfindung und im Wissen um ihre Herkunft gestärkt werden. Ein adoptiertes Kind wird immer ein Kind mit zwei Familien bleiben.
 
In diesem Sinne wurde ein Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach erfolgter Adoption eingeführt, wie auch eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkind-Adoption. Darüber hinaus wird eine Erweiterung und eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Beratungsangebote und Fachstellen angestrebt.
Ziel einer Adoptionsberatung ist es, Eltern für ein Kind zu finden. Hierbei haben abgebende Eltern ein maßgebliches Mitspracherecht und können Wünsche und Vorstellungen äußern, die Berücksichtigung finden. Eine gelingende Adoptionsvermittlung orientiert sich immer am Wohl des Kindes.
 
Für alle Fragen rund um das Thema Adoption steht für den Landkreis Hof Frau Regina Thiel unter 09281-57231 oder regina.thiel@landkreis-hof.de zur Verfügung.
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10. Februar 2023