Durch den Landkreis Hof finanzierte ÖPNV-Leistungen
Gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht die zuständige Behörde (hier Landkreis Hof als Aufgabenträger ÖPNV) einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zu Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen.
Die hier veröffentlichte Liste gibt den Stand zum 02.12.2010 wieder. Der Landkreis Hof engagiert sich lediglich im straßengebundenen ÖPNV. Im Bereich der Schiene werden seitens des Landkreises Hof keine Leistungen vergeben.