
Umschreibungen von außerhalb des Landkreises zugelassenen Fahrzeugen
Ein Fahrzeug, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, wird auf den Landkreis Hof umgeschrieben.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
- ggf. Vollmacht sowie Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Zulassungen auf Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung sowie der Personalausweis des Zeichnungsberechtigten erforderlich
- bei Zulassung auf Minderjährige ist die Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig sowie deren Personalausweise; ggf. Sorgerechtsbeschluss
Entstehende Kosten
29,50 €
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers