Oberfränkische Landräte im Austausch mit Finanzstaatssekretär Martin Schöffel

Kommunale Handlungsfähigkeit stärken, Spielräume nutzen und Mobilität sichern – Oberfränkische Landräte im Austausch mit Finanzstaatssekretär Martin Schöffel
Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Bezirksverbandes Oberfranken des Bayerischen Landkreistages haben die oberfränkischen Landräte mit dem Staatssekretär der Finanzen und für Heimat, Martin Schöffel, über zentrale Herausforderungen für die Kommunen und Landkreise beraten. Im Mittelpunkt standen dabei die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen, die Nutzung neuer Spielräume durch das Bayerische Modellregionengesetz sowie die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. Ziel der Landräte ist es, kommunale Aufgaben auch künftig verlässlich, ressourcensparend und mit ausreichendem Handlungsspielraum erfüllen zu können. Dazu wurden folgende Vorschläge und Forderungen erarbeitet:
- Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern – Sondersituation Oberfrankens berücksichtigen
Der Deutsche Landkreistag prognostiziert für die Kommunen in den Flächenländern Deutschlands bis 2029 ein Defizit von jährlich rund 30 Milliarden Euro. Der Grund sind Kostensteigerungen bei der Erfüllung einer Vielzahl kommunaler Aufgaben. Die oberfränkischen Landkreise schöpfen bereits diverse Einsparpotenziale aus. So machen sich die Landratsämter Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge beispielsweise auf den Weg, ausgewählte staatliche Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen, um Kosten zu sparen.
Dennoch verfügen derzeit etwa 10 % der kreisangehörigen Gemeinden Oberfrankens über keinen genehmigungsfähigen Haushalt.
Gegenüber dem Freistaat Bayern unterstreichen die Landräte, wie wesentlich die Schlüsselzuweisungen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen sind. Zugleich bedanken sie sich beim Freistaat Bayern dafür, dass der kommunale Finanzausgleich im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet wurde. Auch in diesem Jahr müsse ein besonderes Augenmerk auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen gelegt werden. Dabei brauche es einerseits die notwendigen finanziellen Mittel, andererseits müssten auch vorhandene Einspar- und Effizienzpotenziale konsequent gehoben werden.
„Die kommunale Selbstverwaltung ist Grundlage unserer Demokratie. Um vor Ort Verantwortung zu übernehmen, braucht es den notwendigen Handlungsspielraum. Besondere Rahmenbedingungen wie die Demografie Oberfrankens sind im kommunalen Finanzausgleich entsprechend zu berücksichtigen“, betont der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberfranken, Landrat Dr. Oliver Bär.
Staatssekretär der Finanzen und für Heimat, Martin Schöffel, und die oberfränkischen Landräte sind sich einig, dass der Bund angesichts der steigenden Sozialausgaben der Kommunen stärker Verantwortung übernehmen und Erleichterungen auf den Weg bringen müsse.
Finanzstaatssekretär Martin Schöffel nimmt darüber hinaus auch zu den konkreten Hinweisen der Landräte – beispielsweise zu Erschwernissen in Förderverfahren oder im Vergaberecht – Stellung.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, bürokratische Hürden für die Kommunen sowie für unsere Wirtschaft abzubauen. Hierfür haben wir bereits beispielsweise mit vereinfachten Vergaberegelungen für Bauleistungen, der Erhöhung von Vergabesummen oder Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung wichtige Schritte gemacht. Bund, Länder und Kommunen müssen einer kostensteigernden Überregulierung durch überzogene Standards entgegenwirken“, so Schöffel.
- Mehr Flexibilität im Vollzug des Bayerischen Modellregionengesetzes schaffen
Ressourcen effizienter einzusetzen und kommunale Aufgaben einfacher und unbürokratischer zu erfüllen, ist ein wichtiges Anliegen der oberfränkischen Landkreise. Mit dem Bayerischen Modellregionengesetz hat der Freistaat Bayern den Weg geebnet, Kommunen und Landratsämtern hierfür neue Spielräume zu eröffnen.
Das Bayerische Modellregionengesetz ist am 16.05.2026 in Kraft getreten. Die oberfränkischen Landkreise begrüßen diese Initiative des Freistaates Bayern ausdrücklich und nutzen die Möglichkeit bereits: Sie haben 18 Anträge mit konkreten Vereinfachungsvorschlägen aus der Praxis beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Gesetz soll Kommunen und Landratsämtern ermöglichen, bestimmte landesrechtliche Vorgaben zeitlich befristet auszusetzen. So sollen zunächst neue Wege erprobt und erfolgreiche Ansätze anschließend bayernweit übernommen werden.
Die oberfränkischen Landräte wünschen sich dafür einen möglichst flexiblen Vollzug dieses Gesetzes durch den Freistaat Bayern, damit die Vereinfachungsvorschläge der Landratsämter auch zügig umgesetzt und die mit dem Modellregionengesetz eröffneten Spielräume tatsächlich genutzt werden können.
Die Vorschläge aus Oberfranken umfassen u. a. Vereinfachungen im Bau- oder Denkmalschutzrecht. Noch läuft die Prüfung auf ministerieller Ebene.
- Mobilität im ländlichen Raum sichern
Die Landräte setzen sich für eine starke finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern bei der Finanzierung des ÖPNV im ländlichen Raum ein. Steigende Personal- und insbesondere deutlich gestiegene Treibstoffkosten haben den Finanzierungsanteil der Landkreise in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Landkreise bereits bei der Finanzierung des ÖPNV. Die Förderung müsse aus ihrer Sicht allerdings an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden. Wenn die Kosten für die Sicherstellung des ÖPNV deutlich steigen, müsse sich dies entsprechend auch in der Höhe der Förderung widerspiegeln.
„Mobilität ist zentral für die Lebensqualität im ländlichen Raum“, fasst der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberfranken, Landrat Dr. Oliver Bär zusammen.

Im Bild von links nach rechts: Bezirkstagspräsident Henry Schramm, Florian Wiedemann (Landrat Bayreuth), Peter Berek (Landrat Wunsiedel), Sebastian Straubel (Landrat Coburg), Dr. Oliver Bär (Landrat Hof), Florian Luderschmid (Regierungspräsident von Oberfranken), Finanzstaatssekretär Martin Schöffel, Johannes Maciejonczyk (Landrat Bamberg), Hanngörg Zimmermann (Landrat Forchheim).

