17. April 2020

Wertstoffhöfe für dringende Entsorgungen wieder geöffnet

Ab Montag, 20. April sind die Wertstoffhöfe des Abfallzweckverbandes (AZV) wieder geöffnet. Der AZV erwartet aufgrund der in den letzten Wochen geschlossenen Höfe und dem Frühlingserwachen viele Anlieferungen. Daher gibt es in den ersten beiden Wochen erweiterte Öffnungszeiten und sogar zusätzliche Öffnungstage. Um dies personell zu bewältigen, wird das Wertstoffmobil weiterhin ausgesetzt. Ebenso kommt das Problemstoffmobil am 24.4. nicht nach Schwarzenbach a.d.Saale und auch nicht nach Konradsreuth. Die Entsorgung von Problemabfällen ist über den Wertstoffhof in Hof möglich.

Der AZV bittet die Wertstoffhöfe nur aufzusuchen, wenn die Entsorgung aus zwingenden Gründen nicht aufschiebbar ist. Da weiterhin eine Infektionsgefahr besteht, sind bei der Anlieferung folgende Punkte zu beachten:

• Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig auf den Wertstoffhof gelassen. Mit Wartezeiten ist daher zu rechnen.

• Zu anderen Personen ist mindestens ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Dieser ist auch bei Fragen an das Betreuungspersonal einzuhalten. Es wird gebeten eine Maske zu tragen.

• Einen Stempel für den Wertstoffpass gibt es vorerst nicht. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Stempel für März und April bei allen Wertstoffpassinhabern nachgetragen.

• Pro Anlieferfahrzeug sollte möglichst nur eine Person aussteigen.

• Bitte keine Gespräche mit anderen Anlieferern führen und die Entsorgung zügig vornehmen.Das Personal hat keine Zeit für lange Diskussionen. Bei Fragen und Unsicherheiten bitte im Vorfeld die Abfallberatung kontaktieren (info@azv-hof.de; Tel. 09281/725995).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass grundsätzlich nur Bürger, die ihren Wohnsitz in Stadt und Landkreis Hof haben, anlieferberechtigt sind. Es wird gebeten den Ausweis mitzuführen.

Die Wertstoffhöfe und das AbfallServiceZentrum sind im Zeitraum vom 20.4. bis 2.5.20 an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten geöffnet.

Wertstoffhof Hof mit Problemabfallsammelstelle
AbfallServiceZentrum Silberberg
im Zeitraum vom 20.4. bis 2.5.20
Montag bis Freitag, 8 – 17 Uhr
Samstag, 8 – 16 Uhr

Wertstoffhof Münchberg, Bad Steben, Naila, Schwarzenbach a.d.Saale, Helmbrechts
Montag, 20. 4., 10 – 12:30 u. 13:30 – 18 Uhr
Mittwoch, 22.4., 10 – 12:30 u. 13:30 – 18 Uhr
Freitag 24.4., 9 – 12:30 u. 13:30 – 17 Uhr
Samstag, 25.4., 8 – 12:30 u. 13:30 – 16 Uhr
Dienstag, 28. 4., 10 – 12:30 u. 13:30 – 18 Uhr
Freitag, 1. Mai geschlossen
Samstag, 2.5., 8 – 12:30 u. 13:30 – 16 Uhr

Wertstoffhof Schwarzenbach a.Wald, Selbitz, Rehau, Oberkotzau
Dienstag, 21. 4., 10 – 12:30 u. 13:30 – 18 Uhr
Freitag 24.4., 9 – 12:30 u. 13:30 – 17 Uhr
Samstag, 25.4., 8 – 12:30 u. 13:30 – 16 Uhr
Mittwoch, 29. 4., 10 – 12:30 u. 13:30 – 18 Uhr
Freitag, 1. Mai geschlossen
Samstag, 2.5., 8 – 12:30 u. 13:30 – 16 Uhr

Aufgrund von neuen Regelungen, Krankheitsausfällen etc. kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Der AZV bittet daher aktuelle Hinweise auf dieser Internetseite zu beachten und den Newsletter zu abonnieren, um immer zeitnah über Änderungen informiert zu sein. Aus heutiger Sicht ist geplant, dass ab 4.5. wieder die regulären Öffnungszeiten gelten.

Bis zum 18.4. bleiben die Wertstoffhöfe noch geschlossen. Das AbfallServiceZentrum Silberberg (ASZ) ist eingeschränkt geöffnet. Am ASZ werden bis 17.4. nur Abfälle angenommen, die nicht aus privaten Haushalten stammen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Kleinmengen und private Anlieferungen. Eine Bezahlung ist nur mit EC-Karte möglich. Das ASZ ist lediglich Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr und Freitag 8 – 13 Uhr geöffnet (letzte Einfahrt 10 Min. vor Betriebsende).

Die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne findet weiterhin nach Plan statt, ebenso die Sperrmüllabfuhr im Landkreis Hof und in der Stadt Hof.

Die Kompostplätze sind geöffnet. Fahrten zu den Kompostplätzen gelten nach Auslegung des Landkreises Hof nicht als Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung. Eine Abstimmung dazu mit der Polizei ist erfolgt. Dennoch bitten wir Sie die Kompostanlagen nur in dringend notwendigen Fällen anzufahren und vor Ort die angeordneten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen einzuhalten.

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17. April 2020