Ukrainehilfe im Landkreis Hof
Ukrainehilfe im Landkreis Hof
Der Landkreis Hof ist sehr dankbar für die enorme Hilfsbereitschaft, die den Menschen entgegengebracht wird, die durch den Konflikt in der Ukraine in Not geraten sind, sowie für die vielfältigen Unterstützungsangebote aus der Bevölkerung.
Auf dieser Seite erhalten Sie erste wichtige Informationen für neu angekommene Geflüchtete aus der Ukraine sowie Hinweise, wie Bürgerinnen und Bürger aus dem Hofer Land helfen können.
Einreise
Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen. Ukrainer, die in den letzten 90 Tagen visumfrei eingereist sind und deren Visum abläuft, dürfen zunächst unbürokratisch weitere 90 Tage bleiben.
Registrierung
1. Wenn Sie bereits bei Verwandten, Freunden oder sonstigen Unterstützern untergekommen sind, sollten Sie als nächstes folgendes tun:
- Melden Sie sich schnellstmöglich im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde an. Dort erhalten Sie auch die Anträge für die Aufenthaltserlaubnis und für Sozialleistungen.
- Rufen Sie frühestens am Folgetag bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Hof an und vereinbaren Sie einen Termin zur Registrierung und Abgabe der Anträge.
Die Telefonnummer lautet: 09281/57-159.
- Nehmen Sie den Termin bitte unbedingt wahr und bringen Sie dazu die ausgefüllten Anträge sowie für alle Personen ein biometrisches Passfoto mit. Bis auf weiteres benötigen Sie für den Zutritt zur Ausländerbehörde einen Nachweis darüber, dass Sie geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Bringen Sie zu dem Termin auch alle verfügbaren Dokumente aus Ihrer Heimat mit (Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden der Kinder).
2. Unbegleitete Kinder und Jugendliche (auch Waisenkinder) müssen bei Jugendamt des Landkreises Hof gemeldet werden. Per Mail an jugendamt@landkreis-hof.de oder per Telefon: 09281/57-456
Folgende Daten werden benötigt:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Einreise-/Ankunftstag
- Name und Adresse des jetzigen Aufenthaltsort
- Kontaktdaten Telefonnummer/E-Mail-Adresse
- Meldung beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde
3. Die Unterbringung von Waisenkindern aus der Ukraine soll zentral organisiert und gesteuert werden. Wenden Sie sich dafür bitte per Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de
4. Sollten Sie unaufschiebbar Hilfe benötigen und nicht bis zu Ihrer Registrierung warten können, gilt folgendes:
- Ärztlicher Bedarf, aber noch keine Krankenversicherung: rufen Sie bitte unter der 09281/ 57-505 an.
- Medizinischen Notfälle: wenden Sie sich bitte an den Notruf 112.
- Finanzieller Bedarf: rufen Sie bitte unter der 09281/57-532 oder - 477 an.
Hier gibt es im Wesentlichen die Möglichkeiten:
- in Privatunterkünften, die von Freunden oder Familie zur Verfügung gestellt werden oder welche uns als Landkreis über die eigens dafür ins Leben gerufene Immobilienbörse gemeldet worden sind.
- in dezentralen Asylunterkünften, welche der Landkreis angemietet hat und in denen freie Kapazitäten vorhanden sind.
- in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber der Regierung von Oberfranken, in welchen ebenfalls freie Kapazitäten vorhanden sind.
Ich suche eine Unterkunft - wohin kann ich mich wenden?
Personen, die auf der Suche nach einer Unterkunft sind, können sich tagsüber an folgende Nummer wenden: 09281/57-397.
Nach 16:00 Uhr (Freitag: nach 14:00) sowie an den Wochenenden rufen Sie folgende Nummer an: 09284/94 9314-0.
Sollten Sie keine Unterkunft erhalten, begeben Sie sich bitte nach Möglichkeit ins ANKER-Zentrum Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg). Dort werden Sie übergangsweise untergebracht, registriert und anschließend einer Unterkunft zugewiesen. Sie können kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren.
Hier finden Sie das Formular zur Registierung (deutsch/ukrainisch) von Geflüchteten bei der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg.
Ich biete Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlinge
Über unser Portal www.landkreis-hof.de/ukrainehilfe-unterkunft können Wohnungen und Unterkünfte im Landkreis Hof an das Landratsamt übermittelt werden.
Die hier eingehenden Angebote werden zentral gesichtet, sortiert und koordiniert. Wir bitten um Verständnis, falls es eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Angebot erhalten oder auf das Angebot nicht zurückgegriffen wird. Letztlich hängt vieles von der weiteren Entwicklung ab, die aktuell nur schwer vorauszusagen ist.
Wir danken bereits im Vorfeld für alle angebotene Unterstützung und Hilfsbereitschaft.
Für ukrainische Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, am Schulunterricht teilzunehmen.
Bei der Anmeldung im Rathaus der Wohnortgemeinde wird die für das jeweilige Kind zuständige Schule mitgeteilt.
Gleiches gilt für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen. Insbesondere können Sie in Asylunterkünften wohnen. Sie können aber auch direkt in Wohnungen ziehen.
Viele aus der Ukraine Geflüchtete haben Verwandte, bei denen sie Unterkunft finden möchten. Soweit sie aufgrund von nicht vorhandenem Einkommen oder Vermögen weitere Hilfe brauchen, erhalten sie diese wie folgt:
- Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Bedarf einen Platz in einer Asylunterkunft.
- Sie bekommen auch die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
- Wenn sie in einer Asylunterkunft untergebracht sind, werden über die Geldleistung die übrigen Bedarfe abgedeckt.
- Wenn sie in privatem Wohnraum untergebracht sind, werden angemessene Wohnkosten auch über Leistungen nach dem AsylbLG abgedeckt.
- Vorhandenes Einkommen / Vermögen haben ukrainische Geflüchtete bis auf einen Eigenbetrag aber vorrangig einzusetzen, bevor sie Hilfe des Staates erhalten.
Asylbewerberleistungen können im Landratsamt Hof beantragt werden. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin per Mail an ukraine.leistungen@landkreis-hof.de oder telefonisch unter 09281/57-477, -532, oder -446.
Testmöglichkeiten für Geflüchtete im Hofer Land
Die Corona-Pandemie ist weiterhin aktuell. Daher bieten Landkreis und Stadt Hof auch Geflüchteten aus der Ukraine an ihren zentralen Teststellen in Hof und Münchberg kostenfreie Testmöglichkeiten an (auch ohne deutsche Krankenversicherung).
Informationen (Flyer) zum Testangebot auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch (zum Download)
Teststellen:
- Hof: Zentrale Teststation Stadt und Landkreis Hof, Ernst-Reuter-Str. 62, Hof
- Münchberg: Außenstelle der Zentralen Teststation in Münchberg, Dr.-Martin-Luther-Str. 20, Münchberg
- Informationen zu den Teststellen, Anmeldung und Öffnungszeiten: Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Hof - Landkreis Hof (landkreis-hof.de)
Impfmöglichkeiten für Geflüchtete im Hofer Land
Information des Impfzentrums Hofer Land:
- Impfberechtigung: Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltsstatus nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, wodurch sie grundsätzlich impfberechtigt werden. Ein noch nicht gestellter Antrag auf Aufenthaltsstatus stellt jedoch kein Impfhindernis dar.
- Impfstoffe: Im Impfzentrum Hofer Land werden derzeit die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna verimpft sowie der proteinbasierte Impfstoff von Novavax und der Kinderimpfstoff von Biontech (für Novavax sowie Kinderimpfungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig).
- Vereinbarung eines Impftermins: Im Impfzentrum Hofer Land ist derzeit für die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff keine vorherige Terminvereinbarung für eine Impfung nötig, nur für die Impfung mit Nuvaxovid von Novavax sowie für Kinderimpfungen. Um Wartezeiten zu vermeiden, kann jedoch generell vorab ein Termin vereinbart werden unter Tel. 09281/57-777 (Zeiten der Telefon-Hotline: Montag-Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr)
- Öffnungszeiten: Die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrum Hofer Land in Helmbrechts sind: Montag – Freitag von 10:15 Uhr bis 14:15 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Website des Impfzentrums Hofer Land: https://www.impfung-hoferland.de
- Informationen zur Schutzimpfung auf Ukrainisch (zum Download):
An Wochentagen (während der regulären Praxisöffnungszeiten) steht das reguläre Netz an Arztpraxen und Kliniken zur Verfügung.
Im akuten, dringenden Notfall ist der Notruf Tel. 112 zu rufen.
Am Wochenende (außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten) können sich Geflüchtete, die medizinische Hilfe benötigen, an folgende Stellen für Stadt und Landkreis Hof werden:
· Allgemeinmedizin und Kinder:
- Ukrainischsprachige Ärzte:
Sergiy Mogylevskyy Tel. 0176/23146840
Igor Malyshkin tel. 0176/81209676
- oder alternativ: Bereitschaftsdienst Tel. 116 117
- oder alternativ: KVB Bereitschaftspraxis am Sana-Klinikum in Hof, Eppenreuther Str. 9, 95032 Hof (Freitag 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertag 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr)
· Zahnmedizin:
Der zahnärztliche Notdienst steht NUR am Wochenende zur Verfügung. Die jeweils diensthabenden Ärzte finden Sie mit der Suchfunktion (Postleitzahl + Kalendertag eingeben) auf https://www.notdienst-zahn.de/
Wochentags (während der regulären Öffnungszeiten) steht der zahnärztliche Notdienst nicht zur Verfügung, wenden Sie sich bitte an die niedergelassenen Zahnärzte in Ihrer Nähe
Bitte beachten Sie, dass die Ärztinnen und Ärzte in der Regel NICHT Ukrainisch oder Russisch sprechen.
Die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof unterstützt und berät sowohl 1.) Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Arbeit suchen, als auch 2.) Arbeitgeber, die Geflüchteten eine Arbeit anbieten möchten.
1.) Unterstützung für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind (Arbeitnehmer)
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Geflüchteten parallel zum Bezug von Asylbewerberleistungen durch Beratung, Vermittlung und Förderung.
Für Anfragen von Geflüchteten oder Helfern steht die folgende lokale Hotline zur Verfügung und erfasst entsprechende Arbeitsgesuche: Telefon 0921/887-100
2.) Hotline für Arbeitgeber
Spezielle Arbeitsangebote für die geflüchteten Menschen erfasst der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof unter Telefon 0800/4555520
Überregionale aktuelle Informationen erhalten Sie z.B. von der Bundesregierung, der Bayerischen Staatsregierung sowie von der Regierung von Oberfranken.
- Bundesinnenministerium: Informationen zur Einreise und Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine in drei Sprachen (deutsch, ukrainisch, englisch):
· Deutsch: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
· Ukrainisch: Запитання та відповіді щодо порядку в’їзду з України до Німеччини та перебування на території ФРН
· Englisch: Frequently asked questions about entering Germany from Ukraine and residing in Germany
- Regierung von Oberfranken:
· Informationen für Geflüchtete (z.B. zu Rechtsstatus, Registrierung, Unterstützung, Unterkunft etc.) auf dieser Seite
· Formular zur Registierung (deutsch/ukrainisch) von Geflüchteten bei der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg
- Bayerisches Innenministerium: Die Seite "Hilfe in der Ukrainekrise" ist die zentrale Plattform der Staatsregierung
· Vermittlung von Wohnungsangeboten für ankommende Menschen aus der Ukraine
· Informationen zum Helfen durch Spenden, Dolmetschen, Wohnungsangebote und Transport von Personen
· Koordinierung von Angebot und Nachfrage zu weiteren Diensten im Rahmen der Asylunterbringung, wie z.B. Dolmetscherdienste/Sprachmittler oder Beförderungsmöglichkeiten von Personen innerhalb Bayerns
Informationen und Kontaktdaten der Stadt Hof für von der Ukrainekrise-Betroffene finden Sie auf dieser Seite.
Hotline der Stadt Hof für Fragen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine:
Tel. 09281/815-7990 (Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr und Mo 14:00 - 16:00 Uhr) oder per Mail an soziales@stadt-hof.de.
Ihre Ansprechpartnerin:
Die Integrationslotsin für den Landkreis Hof steht für folgende Themen bzw. Fragestellungen zur Verfügung:
- Netzwerkknotenpunkt: Informationszentrale zwischen Spendern, Ehrenamt, Beratungsstellen (Diakonie und Caritas), anderen unterstützenden Stellen (bspw. Bildungsträger) und Geflüchteten
- Ehrenamtsakquise
- Abstimmung und Aufgabenverteilung mit/an Ehrenamt
- Betreuung, Koordination und Vernetzung des vorhandenen Ehrenamts in Stadt und Landkreis Hof
Hanna Vinichuk
Integrationslotsin (Landkreis Hof)
Tel: 09281 - 540 57 033
Email: hanna.vinichuk@diakonie-hochfranken.de
Sammelstelle:
Spenden / Hilfsgüter können in Flüchtlingshilfswerk der Diakonie in der Liebigstraße 11, 95028 Hof, zu folgenden Zeiten abgegeben werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Da aktuell sehr viele Spenden eingehen, bitten wir, vor der Anlieferung unter Tel. 09281 540390571 kurz abzuklären
- ob die Sammelstelle gerade aufnahmefähig ist und
- was am meisten gebraucht wird.
Falls sich aufgrund des hohen Anrufaufkommens ein Anrufbeantworter meldet, sprechen Sie bitte Ihren Namen und Ihr Anliegen aufs Band. Sie werden zurückgerufen.
Sollte die Sammelstelle nicht aufnahmefähig sein, bitten wir, auf andere Sammelstellen im Hofer Land auszuweichen. Es erfolgen immer wieder Transporte ins Krisengebiet, so dass sich die Situation tagesaktuell ändern kann. (Das Flüchtlingshilfswerk organisiert selbst keine Transporte, unterstützen aber auf Anfrage Organisatoren von Hilfslieferungen.)
Benötigt werden zum Beispiel
- Nicht verderbliche Lebensmittel
- Medikamente (Schmerzmittel wie Paracetamol, Antiseptika) und medizinisches Material wie Bandagen, Verbandstoffe, etc.
- Hygieneartikel allgemein und Hygieneartikel für Frauen
- Schlafsäcke und warme Decken
Kleidung wird derzeit nicht mehr benötigt, da bereits viel gespendet wurde. Vielen Dank dafür.
Bitte ziehen Sie auch eine Geldspende an bekannte Hilfsorganisationen in Erwägung, damit auch vor Ort die nötigen Hilfsgüter beschafft werden können.