30. September 2019
Neubau Unterstellgebäude Pistenraube
Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO);
Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO
Neubau eines Unterstellgebäudes für eine Pistenraupe auf dem Grundstück Fl.Nr. 32 der Gemarkung Martinlamitzer Forst-Süd durch den Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg
- Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg hat unter Vorlage entsprechender Bauvorlagen am 12.07.2019 einen Bauantrag zur Ausführung des o.g. Bauvorhabens gestellt.
Dem Antrag liegen folgende Bauvorlagen bei:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung zum Bauantrag
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Statistik der Baugenehmigung
- Berechnung der Grundflächen
- Berechnung der Rauminhalte
- Amtlicher Lageplan
- Bestandsbilder
- Genehmigungsplan
- Die Antragsunterlagen können beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 1.75, zu den üblichen Öffnungszeiten und beim Landratsamt Hof, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 155, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit Herrn Krippendorf (Tel. 09281/57354) eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Einsichtnahme entstandenen Kosten nicht erstattet werden können.
- Alle Beteiligten nach Art. 29 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie die betroffene Öffentlichkeit können Einwendungen beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorbringen, und zwar:
- persönlich und zur Niederschrift im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 1.75. von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
- schriftlich, unter Angabe des verletzten Rechtsgutes und der befürchteten Beeinträchtigung, an folgende Postanschrift des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel
- oder per E-Mail, unter Angabe des verletzten Rechtsgutes und der befürchteten Beeinträchtigung, an folgende E-Mailadresse: [email protected]
- Nach Art. 66a Abs. 1 Satz 2 BayBO sind mit Ablauf einer Frist von einem Monat nach Bekanntmachung des Bauvorhabens alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen. Einwendungen können also nur bis zum 04.11.2019 vorgebracht werden.
- Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat die Baugenehmigung als Bauaufsichtsbehörde zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, welche im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Die Baugenehmigung kann dabei auch unter Nebenbestimmungen im Sinne des Art. 36 BayVwVfG erteilt werden.
- Nach Art. 66a Abs. 1 Satz 3 BayBO kann die öffentliche Zustellung der Baugenehmigung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wunsiedel, 02.10.2019
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Sellnow
Oberregierungsrätin