Datenschutzhinweis Einschulungsuntersuchung

Hinweise zum Datenschutz gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Diese Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Übermittlung Ihrer Kontaktdaten und der Ihres Kindes, um Sie im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen anschreiben zu können.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt:

Landratsamt Hof, Fachbereich Gesundheitswesen, Theaterstr. 8, 95028 Hof, Tel. 09281/721-0, E-Mail: gesundheit@landkreis-hof.de

 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes:

Gesellschaft für Kommunalinterne Dienstleistungen mbH, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof

Tel. 09281/57-150, E-Mail: datenschutz@landkreis-hof.de

 

Ihre Kontaktdaten werden erhoben, um Sie und Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung (SEU) einladen und die Durchführung der SEU Ihres Kindes gewährleisten zu können.

Die Daten der Untersuchung durch das Gesundheitsamt werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit dem Bayrischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 80, dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) Art. 14, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 und der Meldedatenverordnung (MeldDV) § 27 erhoben und verarbeitet.

Die Daten werden nach der Erhebung beim Gesundheitsamt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) für die jeweilige Aufgabenerfüllung im Rahmen der Schulgesundheitspflege erforderlich ist. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Ein Rechtsanspruch auf vorherige Löschung besteht nicht.

Wird die nach Art. 14 Abs. 5 Satz 4-6 GDVG erforderliche schulärztliche Untersuchung verweigert, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.

Die Übermittlung der Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Auswertung durch das LGL erfolgt gemäß der Schulgesundheits­pflegeverordnung (SchulgespflV) § 11. Das (LGL) erhält keinerlei personenbezogene Daten, sondern lediglich eine Nummer. Alle Auswertungen erfolgen anonym.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes verarbeitet, so haben Sie das Recht, beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt Auskunft über die zu Ihrer Person und der Ihres Kindes gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

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