21. September 2021

Spendengelder für Betroffene von Hochwasser können beantragt werden

Nach den schweren Unwettern im Juli dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung – neben den ausgezahlten Soforthilfen und dem Härtefonds – ein zentrales Spendenkonto „Katastrophenhilfe Bayern“ eingerichtet. Auf diesem Konto sind in den vergangenen Wochen rund 4 Millionen Euro eingegangen. Die Spendengelder wurden jetzt an bayerische Städte und Landkreise verteilt, die besonders stark vom Hochwasser betroffen waren.

Da auch im Landkreis Hof teils erhebliche Schäden entstanden sind, fließt ein Teil der Spendengelder ins Hofer Land. Einen entsprechenden Scheck in Höhe von 602.379,00 Euro hat Landrat Dr. Oliver Bär jetzt von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und Staatsministerin Carolina Trautner entgegengenommen.

„Die Starkregenereignisse im Juli haben auch im Landkreis Hof Spuren hinterlassen. Alleine am Tag und in der Nacht des Starkregens mussten knapp 500 Einsätze von unseren Feuerwehren, dem THW, BRK und weiteren Einsatzkräften gefahren werden. Durch das schnelle Eingreifen vieler Ehrenamtlicher konnte Schlimmeres zum Glück verhindert werden. Dennoch entstand ein Seitens der Kommunen geschätzter Schaden von mehr als 56 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern hat schnell regiert und den Hochwasserbetroffenen mit den Soforthilfen unbürokratisch unter die Arme gegriffen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass nun - dank vieler Spenderinnen und Spender - eine großzügige Summer zusammengekommen ist, mit der erneut denjenigen geholfen werden kann, die unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind“, so Landrat Dr. Oliver Bär.

Landrat Dr. Oliver Bär und Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder bei der Scheckübergabe.
Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei

Spendengeldern für Privathaushalte, Personen und gemeinnützige Organisationen

Die Spendengelder in Höhe von über 600.000 Euro sollen nun in einem nächsten Schritt an vom Hochwasser betroffene

- Privathaushalte/-personen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und bei denen die staatliche und kommunale Soforthilfe nicht ausreicht oder nicht gewährt werden kann, sowie

- soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen

weitergeben werden. Unternehmen können durch die Spendengelder nicht unterstützt werden.

 

Die Notlage kann sich z.B. aus einem besonders hohen, nicht versicherten Schaden ergeben, dem nur eine geringe oder keine Unterstützung durch die Soforthilfe gegenübersteht. D.h., die Verteilung der Spendengelder erfolgt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe bereits Soforthilfen in Anspruch genommen wurden. Allerdings ist die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen) zu berücksichtigen.

Letztlich kommt es auf die Beurteilung des Einzelfalls unter Würdigung der individuellen Umstände an, ob und in welcher Höhe Spendengelder zur Verfügung gestellt werden. Ein unabhängiger Verteilerausschuss, dem örtliche Vertreter wohltätiger Organisationen angehören, entscheidet über die Verteilung.

Wo kann man die Spendengelder beantragen?

Privathaushalte/-personen, die sich aufgrund der Folgen des Unwetters im Juli 2021 in einer Notlage befinden, sowie vom Hochwasser geschädigte soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen können sich ab sofort an das Landratsamt Hof wenden und eine weitere finanzielle Unterstützung in Form einer Spende beantragen. Dabei bitten wir die Antragsteller, ihre Personalien sowie ihren Schaden und ihre aktuelle individuelle Situation darzulegen.

Einen Vordruck finden Sie hier:
Vordruck Spendengelder
Die Verwendung des Vordrucks ist aber nicht zwingend.

 

Der Antrag ist bis spätestens 31.10.2021 an folgende Anschrift zu richten:

Landratsamt Hof

FB 201

Schaumbergstr. 14

95032 Hof

 

Das Landratsamt Hof wird die eingehenden Spendenanträge prüfen und anschließend dem Verteilerausschuss zur Entscheidung vorlegen. Dieser bestimmt, ob und in welcher Höhe ein Antragsteller finanziell unterstützt wird.

Fragen zur Antragstellung können an kommunalaufsicht@landkreis-hof.de oder telefonisch unter 09281/57-357 gestellt werden.

zurück

21. September 2021