
Baustellen
Baustellen
Als Baustellen (Arbeitsstellen) an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße, sowie Vermessungsarbeiten sein.
Die Absicherung dieser Baustellen hat gemäß der „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA Ausgabe 1995)“ zu erfolgen. Diese wurden durch das Bundesministerium für Verkehr mit Verlautbarung vom 30.01.1995, VkBl 1995 S. 221, bekannt gegeben. Die (straßenverkehrsrechtliche) Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten haben nach diesen Richtlinien zu erfolgen.
Dazu ist die rechtzeitige Einholung (mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten) einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Zuständig für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Baumaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Hof. Für verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen an Gemeindestraßen sind die jeweiligen kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden zuständig.
Die Durchführung von Arbeiten ohne die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung in Händen zu haben ist gemäß § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG zu ahnden.
Für Sie zuständig
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Markus Käs Sachbearbeiter | (09281) 57-210 | (09281) 57-466 | U80 |  |
Marita König Sachbearbeiterin | (09281) 57-209 | (09281) 57-466 | U80 |  |
Notwendige Unterlagen
-Lageplan oder gute Skizze, keine Google-Ausdrucke
-Beschilderungsplan
-ggf. Umleitungsplan