
Feinstaubplakette
Am 01.03.2007 trat die Verordnung zum Erlaß und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Dies hatte zur Folge, daß in verschiedenen Städten in Deutschland Fahrverbotszonen ausgewiesen wurden. Beginn und Ende dieser Zonen sind durch neue Verkehrszeichen gekennzeichnet worden und verbieten im Ernstfall die Einfahrt für bestimmte Kraftfahrzeuge. Ein Zusatzschild bestimmt, welche Plaketten die Fahrzeuge aufweisen müssen, um vom Fahrverbot ausgenommen zu sein. Die o.g. Plaketten sind u.a. beim Landkreis Hof zu erwerben.
Weitere Auskünfte über Umweltplaketten erhalten Sie
http://gis.uba.de/website/umweltzonen/start.htm
Vorzulegende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)