
Zuschuss für Eigenkompostierer
Zuschuss für Eigenkompostierer
Wer einen Komposter kauft, kann auf Antrag vom Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof einen Zuschuss bekommen. Dabei ist es gleichch, ob es sich um ein einfaches Kompostgestell, einen Thermo- oder Schnellkomposter oder einen Wurmkomposter handelt. Nicht gefördert werden allerdings Komposter aus Neukunststoff.
Der Zuschuss ist für alle Privatpersonen möglich, die ihren Wohnsitz in der Stadt Hof oder dem Landkreis Hof haben und an deren Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Zuschusshöhe?
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch 25,00 €. Ein Wiederholungsantrag ist frühestens nach fünf Jahren möglich.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie das Antragsformular.
Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und legen Sie die Originalrechnung bei, die folgende Angaben enthalten muss:
- Name und Anschrift des/der Antragsteller/in
- Kaufdatum
- Typ des gekauften Komposters
- Kaufpreis
Wichtig:
Der ausgefüllte Antrag ist dem AZV Hof zuzusenden, nicht dem Landratsamt Hof.